Ärztliche Weiterbildung – Ihr Weg zum Facharzttitel
Sie haben Ihr Medizinstudium in einem europäischen oder außereuropäischen Land erfolgreich abgeschlossen und fragen sich, wie es nun weitergeht. Mit diesem ersten und nachfolgenden Beiträgen wollen wir das Thema Weiterbildung in Deutschland vertiefen.
Sie möchen sich weiter spezialisieren, zusätzliche Fähigkeiten und Fertigkeiten erlernen und die Kompetenz erlangen, Patientinnen und Patienten in einem spezifischen Fachgebiet zu behandeln? Dann treten Sie eine Ärztliche Weiterbildung an und erwerben Sie einen Facharzttitel in Deutschland. Alle wichtigen Informationen hierzu haben wir im Folgenden für Sie zusammengestellt.
Assistenzärzte in der Weiterbildung zum Facharzt
Voraussetzungen
Wer Ärztin oder Arzt in Weiterbildung bzw. Assistenzarzt /-ärztin werden und einen Facharzttitel in Deutschland erwerben möchte, muss die Berufserlaubnis zur Ausübung der ärztlichen Tätigkeit (Approbation) und gegebenenfalls den Nachweis über die bestandene Fachsprachenprüfung besitzen.
Ablauf der Ärztlichen Weiterbildung
Die Weiterbildung zum Facharzt/-ärztin erfolgt in einem hauptberuflichen Arbeitsverhältnis mit entsprechend angemessener Vergütung. Sie darf nur an zugelassenen Weiterbildungsstätten unter der Leitung von Ärztinnen und Ärzten, die eine Weiterbildungsbefugnis von der Landesärztekammer des jeweiligen Bundeslandes besitzen, durchgeführt werden. Alle Adressen befugter Ärztinnen und Ärzte, sowie der Weiterbildungsstätten sind auf den Internetseiten der Landesärztekammer des entsprechenden Bundeslands gelistet.
In jedem Bundesland gilt eine eigene Weiterbildungsordnung (WBO), die von der Landesärztekammer gestellt wird und in der Regel an die Muster-Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer anlehnt. Die WBO regelt den Ablauf und die Dauer der ärztlichen Weiterbildung. Sie listet alle Fachgebiete auf in denen ein Facharzttitel erworben werden kann und gibt alle mindestens erforderlichen Weiterbildungsinhalte und Weiterbildungszeiten vor.
Die Dauer der Ärztlichen Weiterbildung unterscheidet sich je nach Fachgebiet und umfasst vier bis sechs Jahre. Dabei ist genau festgelegt, welcher Anteil der Weiterbildungszeit im stationären oder ambulanten Bereich abgeleistet werden muss. Alle Weiterbildungszeiten müssen lückenlos in einem Logbuch erfasst und von dem betreuenden Weiterbildungsbefugten bestätigt werden. Nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildungszeit erhält der Arzt oder die Ärztin in Weiterbildung ein Zeugnis und kann sich schließlich zur Facharztprüfung bei der Landesärztekammer anmelden. Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung sind der Nachweis über die abgeleisteten Weiterbildungsinhalte und -zeiten in Form des Logbuchs und Zeugnisses, sowie eine Mitgliedschaft bei der zuständigen Landesärztekammer. Die Prüfung erfolgt in Form eines Prüfungsgesprächs und dauert in der Regel mindestens 30 Minuten. Nach bestandener Prüfung erhält man eine Urkunde und darf von nun an den erworbenen Facharzttitel tragen und in dem entsprechenden Fachgebiet tätig werden.
Übersicht über die in der Weiterbildungsordnung (WBO) gelisteten Facharzttitel
In Deutschland gibt es entsprechend der Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer insgesamt 34 Fachgebiete plus zusätzliche Spezialisierungsbereiche, in denen ein Facharzttitel erworben werden kann. Insgesamt gibt es so mehr als 50 mögliche Facharzttitel in Deutschland.
- Allgemeinmedizin
- Anästhesiologie
- Anatomie
- Arbeitsmedizin
- Augenheilkunde
- Biochemie
- Chirurgie
- Allgemeinchirurgie
- Gefäßchirurgie
- Herzchirurgie
- Kinder- und Jugendchirurgie
- Orthopädie und Unfallchirurgie
- Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie
- Thoraxchirurgie
- Viszeralchirurgie
- Frauenheilkunde und Geburtshilfe
- Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
- Haut- und Geschlechtskrankheiten
- Humangenetik
- Hygiene und Umweltmedizin
- Innere Medizin
- Innere Medizin und Angiologie
- Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie
- Innere Medizin und Gastroenterologie
- Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie
- Innere Medizin und Infektiologie
- Innere Medizin und Kardiologie
- Innere Medizin und Nephrologie
- Innere Medizin und Pneumologie
- Innere Medizin und Rheumatologie
- Kinder- und Jugendmedizin
- Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
- Laboratoriumsmedizin
- Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie
- Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie
- Neurochirurgie
- Neurologie
- Nuklearmedizin
- Öffentliches Gesundheitswesen
- Pathologie
- Neuropathologie
- Pharmakologie
- Klinische Pharmakologie
- Pharmakologie und Toxikologie
- Phoniatrie und Pädaudiologie
- Physikalische und Rehabilitative Medizin
- Physiologie
- Psychiatrie und Psychotherapie
- Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
- Radiologie
- Rechtsmedizin
- Strahlentherapie
- Transfusionsmedizin
- Urologie
Fachgebiete und Spezialisierungsmöglichkeiten zum Erwerb des Facharzttitels laut Muster-Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer
Erwerb einer Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnung in der ärztlichen Weiterbildung
Wer bereits einen Facharzttitel besitzt, kann durch eine darauf aufbauende Ärztliche Weiterbildung zusätzlich eine Schwerpunktbezeichnung oder Zusatzbezeichnung erwerben.
Weiterbildung zum Erhalt einer Schwerpunktbezeichnung
Die Weiterbildung zum Erhalt einer Schwerpunktbezeichnung ist eine weitere Spezialisierung auf dem gleichen Gebiet, in dem auch der Facharzttitel erworben wurde, z.B. Facharzt/Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin mit Schwerpunkt Neonatologie oder Facharzt/Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe mit Schwerpunkt Gynäkologische Onkologie. Die Schwerpunktweiterbildung dauert in der Regel zwei Jahre.
Weiterbildung zum Erhalt einer Zusatzbezeichnung
Die Weiterbildung zum Erhalt einer Zusatzbezeichnung umfasst die Spezialisierung in Weiterbildungsinhalten, die zusätzlich zum Facharzttitel erworben werden und somit nicht unbedingt auf ein bestimmtes Fachgebiet aufbauen müssen. Beispiele für Zusatzbezeichnungen sind unter anderem Akupunktur, Allergologie, Geriatrie, Ernährungsmedizin oder Schlafmedizin. Die Muster-WBO der Bundesärztekammer listet insgesamt 56 solcher möglichen Zusatz-Bezeichnungen.
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Quellen:
Bundesärztekammer (2023): Ärztliche Weiterbildung - Bundesärztekammer. https://www.bundesaerztekammer.de/themen/aerzte/aus-fort-und-weiterbildung/aerztliche-weiterbildung. Abgerufen am 23.03.2023.
Bundesärztekammer (2022): (Muster-)Weiterbildungsordnung 2018 in der Fassung vom 25.06.2022. https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/BAEK/Themen/Aus-Fort-Weiterbildung/Weiterbildung/20220625_MWBO-2018.pdf. Abgerufen am 23.03.2023.
Foto: istockphoto | simon2579