Dermatologinnen und Dermatologen als Facharzttitel
Haut- und Geschlechtskrankheiten – Facharztausbildung und Berufsperspektive in der Dermatologie
Der Fachbereich Haut- und Geschlechtskrankheiten als wichtiger Baustein der medizinischen Versorgung.
Die Haut ist das größte Organ des menschlichen Körpers und wird häufig auch als Spiegel der Seele bezeichnet. Tatsächlich hängen viele Prozesse im Inneren des Körpers mit dem Erscheinungsbild der Haut zusammen, was die Dermatologie, die sich mit der Diagnose und Behandlung von Erkrankungen der Haut befasst, zu einem sehr komplexen und interessanten Fachbereich macht. Die Haut besteht aus verschiedenen Schichten und ist in Hohlorganen, wie Mund, Nase oder Geschlechtsorganen, mit einer Schleimhaut bedeckt. Die Dermatologie ist daher eng verflochten mit der Venerologie – der Lehre der Geschlechtskrankheiten. Wer also eine Tätigkeit als Hautärztin oder Hautarzt anstrebt, muss zunächst eine Facharztweiterbildung auf dem Gebiet der Haut- und Geschlechtskrankheiten durchlaufen. Wie diese genau abläuft, welche Aufgaben eine Fachärztin oder einen Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten erwarten und welche beruflichen Perspektiven sich daraus ergeben, erklärt der folgende Artikel.
Das Fachgebiet im Überblick
In Deutschland arbeiten 6.320 Fachärztinnen und Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten. Davon sind 4.849 und damit mehr als dreiviertel ambulant und lediglich 1.076 stationär tätig. Dies ergab die aktuelle Ärztestatistik der Bundesärztekammer aus dem Jahr 2021.
Die Arbeit als Dermatologin oder Dermatologe erfordert viel Feingefühl. Die Krankheitsbilder, die in diesem Fachbereich auftreten sind häufig mit einem hohen Leidensdruck der Patientinnen und Patienten verbunden. Ursache hierfür können unheilbare Hauterkrankungen, wie beispielsweise die Neurodermitis, kosmetische Gründe oder die häufig schambehafteten Erkrankungen der Geschlechtsorgane sein. Gerade in diesem Fachbereich ist daher nicht nur die Fachkompetenz, sondern auch die zwischenmenschliche Kompetenz von großer Bedeutung.
Die Diagnose einer Erkrankung erfolgt in der Regel durch eine ausführliche und gezielte Anamnese sowie aufmerksame Untersuchung. Eine erfahrene Hautärztin oder ein erfahrener Hautarzt kann häufige Erkrankungen oft schon durch eine Blickdiagnose richtig diagnostizieren. Auch seltenere Krankheitsbilder können durch geeignete Zusatzuntersuchungen zuverlässig erkannt werden. Die Herausforderung bei der Diagnostik in der Dermatologie ist es, die der Hautveränderung zugrunde liegenden biochemischen Prozesse im Körper zu erkennen und zuordnen zu können. Behandlungsbedürftige Erkrankungen, die in den Bereich der Dermatologie und Venerologie fallen, sind allergologische, andrologische und phlebologische Beschwerden sowie Sexualstörungen und Geschlechtskrankheiten. Auch dazu gehört die Dermatoonkologie, wo insbesondere die Prävention und die Früherkennung durch Aufklärung und Vorsorgeuntersuchungen eine wichtige Rolle spielen. Die Behandlungsmethoden in der Dermatologie umfassen konservative und operative Verfahren sowie rein kosmetische Behandlungen.
Die Facharztweiterbildung
Um Fachärztin oder Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten zu werden, muss zunächst eine Facharztweiterbildung durchlaufen werden. Diese erfolgt in einer Weiterbildungsstätte, die durch die Landesärztekammer des zuständigen Bundeslandes anerkannt ist sowie unter der Anleitung von dazu befugten Ärztinnen und Ärzten. Jede Landesärztekammer stellt hierfür eine sogenannte Weiterbildungsordnung zur Verfügung, in welcher die Weiterbildungsdauer sowie die zu erlernenden Weiterbildungsinhalte vorgegeben sind. Diese lehnt in der Regel an der Muster-Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer an, kann sich jedoch je nach zuständiger Landesärztekammer leicht unterscheiden. Auf dem Fachgebiet der Haut- und Geschlechtskrankheiten sieht die Muster-Weiterbildungsordnung eine Weiterbildungszeit von fünf Jahren vor, die sich wie folgt zusammensetzt:
60 Monate Haut- und Geschlechtskrankheiten unter Befugnis an Weiterbildungsstätten, davon
- können zum Kompetenzerwerb bis zu 12 Monate Weiterbildung in anderen Gebieten erfolgen
Neben der Weiterbildungsdauer enthält die Weiterbildungsordnung auch alle Lehrinhalte, die sich die Ärztin oder der Arzt in Weiterbildung mindestens aneignen muss, um die entsprechende Facharztkompetenz zu erlangen. Für das Fachgebiet Haut- und Geschlechtskrankheiten sind übergeordnet folgende Kompetenzen zu erlernen:
- Übergreifende Inhalte der Facharzt-Weiterbildung Haut- und Geschlechtskrankheiten
- Fachgebundene genetische Beratung
- Notfälle
- Infektionen
- Entzündungen
- Gefäßerkrankungen
- Systemerkrankungen
- Dermato-Pharmakologie
- Allergien und Umwelt
- Therapeutische Methoden
- Hautadnexerkrankungen
- Tumorerkrankungen
- Funktionsdiagnostik und bildgebende Verfahren
- Dermato-Endokrinologie und sexualmedizinische Aspekte
Die den einzelnen Punkten im Detail untergeordneten Lehrinhalte sind der Muster-Weiterbildungsordnung zu entnehmen.
Im Anschluss an die vollständig durchlaufene Weiterbildung folgt schließlich die Facharztprüfung. Diese kann nur angetreten werden, wenn die Absolvierung der vorgegebenen Weiterbildungszeit sowie die Aneignung aller Weiterbildungsinhalte lückenlos nachgewiesen werden. Hierzu stellt die jeweils zuständige Landesärztekammer ein elektronisches Logbuch zur Verfügung. Nach bestandener Prüfung wird der Facharzttitel verliehen und es darf von nun an auf dem Gebiet der Haut- und Geschlechtskrankheiten gearbeitet werden.
Aufbauend auf den Facharzttitel besteht die Möglichkeit, sich durch eine Zusatz-Weiterbildungen noch weiter zu spezialisieren. Im Bereich der Haut- und Geschlechtskrankheiten können unter anderem Zusatzbezeichnungen in der Allergologie, Andrologie, Dermatopathologie, Phlebologie, Proktologie oder Medikamentösen Tumortherapie erworben werden.
Berufsperspektiven
Als Fachärztin oder Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten stehen Ihnen verschiedene Karrierewege offen. Besonders beliebt ist die Tätigkeit im ambulanten Bereich. Hier gibt es die Möglichkeit, sich durch Neugründung einer eigenen oder Übernahme einer bereits bestehenden Praxis selbstständig niederzulassen. Auch besteht die Möglichkeit, durch Einstieg in eine Gemeinschaftspraxis im Angestelltenverhältnis zu arbeiten.
Darüber hinaus kann man als Dermatologin oder Dermatologe auch einen Karriereweg im stationären Bereich einschlagen. Dies bietet einem die Möglichkeit, mit zunehmender Berufserfahrung auch Ober- und schließlich Chefarztstellen anzutreten und so den eigenen beruflichen Werdegang weiter voranzutreiben.
Generell gilt die Arbeit in der Dermatologie als relativ familienfreundlich, da es auf diesem Gebiet viele Teilzeitstellen und im Vergleich zu anderen Fachgebieten weniger Notfälle gibt.
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Quellen:
Bundesärztekammer (2021): Ärztestatistik zum 31. Dezember 2021. https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/BAEK/Ueber_uns/Statistik/2021/2021_Statistik.pdf. Abgerufen am 29.09.2023.
Bundesärztekammer (2023): (Muster-)Weiterbildungsordnung 2018 in der Fassung vom 29.06.2023. https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/BAEK/Themen/Aus-Fort-Weiterbildung/Weiterbildung/20230629_MWBO-2018.pdf. Abgerufen am 29.09.2023.