Back

Anästhesiologie – Facharztweiterbildung und Berufsperspektive

18.08.2023

Änästhesiologinnen und Anästhäsiologen als Facharzttitel

Anästhesiologie – Facharztweiterbildung und Berufsperspektive

Anästhesiologie: eine der drei beliebtesten Fachrichtungen für eine Ärztliche Weiterbildung
Anästhesiologie: eine der drei beliebtesten Fachrichtungen für eine Ärztliche Weiterbildung.  

Unter angehenden Medizinerinnen und Medizinern gehört die Anästhesiologie zu den drei beliebtesten Fachrichtungen für eine Ärztliche Weiterbildung. Dies spiegelt sich sowohl im Berufsmonitoring von Medizinstudierenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung als auch in der Ärztestatistik der Bundesärztekammer wider. Wie man Fachärztin oder Facharzt für Anästhesiologie wird und welche Aufgaben und Perspektiven der Beruf mit sich bringt, wird im folgenden Artikel erklärt.

Das Wort Anästhesiologie stammt aus dem Griechischen und bedeutet die Lehre der Gefühlslosigkeit. Demnach ist die Anästhesie das gezielte Ausschalten des Schmerzempfindens und somit ein wichtiger Bestandteil der modernen Medizin, der viele medizinische Eingriffe überhaupt erst möglich macht.

Das Fachgebiet im Überblick

Laut der aktuellen Ärztestatistik der Bundesärztekammer aus dem Jahr 2021 arbeiten in Deutschland 26.677 Ärztinnen und Ärzte auf dem Fachgebiet der Anästhesiologie. Davon sind 19.992 und somit etwa 75% im stationären Bereich tätig. Im ambulanten Bereich hingegen arbeiten lediglich 4.389 Fachärztinnen und Fachärzte für Anästhesiologie.

Das Fachgebiet der Anästhesiologie umfasst unterschiedliche Bereiche. Eine zentrale Aufgabe ist die Anästhesie an sich, also die gezielte Ausschaltung des Schmerzempfindens, während operativer oder anderer invasiver Eingriffe. Hierbei wird zwischen verschiedenen Arten der Anästhesie unterschieden, die sich sowohl in der Lokalisation als auch in der Art und Weise, wie sie herbeigeführt werden, unterscheiden. So gibt es die Allgemeinanästhesie (Vollnarkose), die Regionalanästhesie (Teilnarkose) und die Lokalanästhesie (örtliche Betäubung). Neben dem Herbeiführen der Narkose gehört auch die durchgängige Überwachung der Vitalfunktionen während des gesamten Eingriffs zu den Aufgaben des Anästhesisten oder der Anästhesistin. Aufgrund ihrer Fachkompetenz können sie bei aufkommenden Komplikationen jederzeit eingreifen und die notwendigen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Vitalfunktionen ergreifen. Doch nicht nur die Begleitung von Operationen sowie diagnostischer oder therapeutischer Eingriffe gehört zu ihren Aufgaben. Sie sind auch für die Vor- und Nachbehandlung der Patientinnen und Patienten verantwortlich. Dies beinhaltet zunächst ein ausführliches Anamnesegespräch, um sich ein genaues Bild über den Gesundheitszustand zu machen und die Wahl des richtigen Narkosemittels zu treffen sowie über mögliche Risiken aufzuklären. Im Nachgang einer Narkose gehört es zu den Aufgaben, das Aufwachen herbeizuführen und zu überwachen. Weitere Bereiche, in denen Fachärztinnen und Fachärzte für Anästhesiologie tätig sind, sind die Intensivmedizin, die Schmerztherapie sowie die Notfallmedizin. Hier begleiten sie die Patientinnen und Patienten mit unterschiedlichsten Leiden unter Anwendung schmerzlindernder Maßnahmen. Dies hat zur Folge, dass die Anästhesiologie viele Berührungspunkte zu anderen medizinischen Fachbereichen hat und somit häufig in interdisziplinären Teams gearbeitet wird.

Die Facharztweiterbildung

Um Fachärztin oder Facharzt für Anästhesiologie zu werden, muss zunächst eine ärztliche Weiterbildung auf diesem Gebiet durchlaufen werden. Diese findet in Deutschland an durch die Landesärztekammer befugten Weiterbildungsstätten unter Anleitung von befugten Ärztinnen und Ärzten statt. Die erforderliche Weiterbildungszeit sowie die zu erlernenden Weiterbildungsinhalte sind in der Weiterbildungsordnung (WBO) aufgeführt. Diese wird von der jeweils zuständigen Landesärztekammer gestellt und gilt als Mindestanforderung für den Erwerb des Facharzttitels. Die Weiterbildungsordnung orientiert sich in der Regel an der Muster-Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer, kann sich jedoch je nach zuständiger Landesärztekammer leicht unterscheiden. Die Weiterbildungszeit zum Erwerb des Facharzttitels für Anästhesiologie beträgt fünf Jahre und teilt sich laut der Muster-WBO in folgende Bereiche auf:
60 Monate Anästhesiologie unter Befugnis an Weiterbildungsstätten, davon

  • müssen 12 Monate in der Intensivmedizin abgeleistet werden
  • können zum Kompetenzerwerb bis zu 12 Monate Weiterbildung in anderen Gebieten erfolgen.

Auch die genauen Weiterbildungsinhalte, die während der ärztlichen Weiterbildung auf dem Gebiet der Anästhesiologie erworben werden müssen, sind in der Weiterbildungsordnung erfasst. Sie sind unterteilt in Kognitive Kompetenz und Methodenkompetenz (Kenntnisse) sowie in Handlungskompetenz (Erfahrungen und Fertigkeiten). Übergeordnet muss sich eine Ärztin oder ein Arzt in Weiterbildung folgende Lehrinhalte mindestens aneignen:

  • Übergreifende Inhalte der Facharzt-Weiterbildung Anästhesiologie
  • Präanästhesiologische Vorbereitung
  • Anästhesiologische Verfahren und Techniken
  • Anästhesie bei neurochirurgischen und neurointerventionellen Eingriffen
  • Kinderanästhesie
  • Anästhesie bei Schwangeren und in der Geburtshilfe
  • Anästhesie bei Thoraxeingriffen
  • Kardiovaskuläre Anästhesie
  • Anästhesie bei Operationen im Kopf-Hals-Bereich
  • Regionalanästhesie
  • Anästhesie bei ambulanten Patienten
  • Anästhesiologische Verfahren außerhalb des Operationssaales
  • Intensivmedizin
  • Schmerzmedizinische Verfahren
  • Notfall- und Zwischenfallmanagement, Trauma und Verbrennungen und Rettungswesen

In der Muster-Weiterbildungsordnung sind die darüber hinaus jeweils untergeordneten Weiterbildungsinhalte im Detail aufgelistet.

Die Weiterbildung zum Facharzt oder zur Fachärztin für Anästhesiologie schließt, nach erfolgreicher Absolvierung der Weiterbildungszeit und Aneignung aller Weiterbildungsinhalte, schließlich mit der Facharztprüfung ab. Nach bestandener Prüfung wird der Facharzttitel verliehen und somit die Befugnis erteilt, auf dem Gebiet der Anästhesiologie arbeiten zu dürfen.

Um die Facharztkompetenz in einem bestimmten Bereich der Anästhesiologie weiter zu vertiefen, kann aufbauend auf den Facharzttitel eine Zusatzweiterbildung durchlaufen werden. So kann eine ergänzende Zusatz-Bezeichnung beispielsweise in der Intensivmedizin, der Notfallmedizin, der Palliativmedizin oder der speziellen Schmerztherapie erworben werden.

Berufsperspektiven

Als Fachärztin oder Facharzt für Anästhesiologie stehen einem verschiedene Karrierewege offen. Am häufigsten wird der Weg in die stationäre Tätigkeit, also den Klinikalltag, gewählt. Hier arbeitet man zunächst als angestellter Facharzt oder Fachärztin im Krankenhaus und unterstützt beispielsweise bei Operationen, auf der Intensivstation oder in der Notaufnahme. Die Arbeit im Krankenhaus eröffnet die Möglichkeit, sich mit zunehmender Berufserfahrung auch auf Oberarzt- und schließlich Chefarztpositionen zu bewerben und somit in der ärztlichen Karriere weiter voranzukommen.

Eine weitere Möglichkeit ist es, eine Tätigkeit im ambulanten Bereich anzutreten. So können Anästhesiologinnen und Anästhesiologen auch in Arztpraxen oder Gesundheitszentren arbeiten, in denen ambulante Eingriffe, die eine Narkose erfordern, durchgeführt werden. Dies kann in einem Angestelltenverhältnis sein oder auch auf freiberuflicher Basis. Bei letzterem wird die Anästhesistin oder der Anästhesist je nach Bedarf für einzelne Eingriffe gebucht. Dies ermöglicht eine flexible und freie Einteilung der eigenen Arbeitszeit.

So finden Sie eine passende Stelle in der Anästhesiologie

Möchten auch Sie eine Ärztliche Weiterbildung auf dem Gebiet Anästhesiologie antreten oder haben bereits Ihren Facharzttitel erworben und suchen nun die passende Stelle? Dann werden Sie jetzt Teil unseres MedicalTalentNetworks und profitieren Sie von der Unterstützung durch unser erfahrenes Recruiting Team bei Ihrem Bewerbungsprozess sowie durch unsere bundesweiten Kontakte zu Kliniken und medizinischen Einrichtungen. Oder bewerben Sie sich direkt in unserem Stellenbörse auf eines der zahlreichen Stellenangebote für Ärztinnen und Ärzte.

Quellen:

Bundesärztekammer (2021): Ärztestatistik zum 31. Dezember 2021. https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/BAEK/Ueber_uns/Statistik/2021/2021_Statistik.pdf. Abgerufen am 27.07.2023.

Bundesärztekammer (2023): (Muster-)Weiterbildungsordnung 2018 in der Fassung vom 29.06.2023. https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/BAEK/Themen/Aus-Fort-Weiterbildung/Weiterbildung/20230629_MWBO-2018.pdf. Abgerufen am 27.07.2023.

Kassenärztliche Bundesvereinigung (2018): Berufsmonitoring Medizinstudierende 2018. https://www.kbv.de/media/sp/Berufsmonitoring_Medizinstudierende_2018.pdf. Abgerufen am 27.07.2023.




By Eva Meixner