Zurück

Allgemeinmedizin – Facharztweiterbildung und Berufsperspektive

20.07.2023

Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmediziner als Facharzttitel

Allgemeinmedizin – Facharztweiterbildung und Berufsperspektive

Allgemeinmedizin als wichtiger Baustein der medizinischen Versorgung
Allgemeinmedizin als wichtiger Baustein der medizinischen Versorgung.  

Die Allgemeinmedizin ist ein wichtiger Baustein in der medizinischen Grundversorgung und ist nach der Inneren Medizin das beliebteste Fachgebiet unter angehenden Ärztinnen und Ärzten. Dies ergab das Berufsmonitoring von Medizinstudierenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und spiegelt sich auch in den Daten der jährlichen Ärztestatistik der Bundesärztekammer wider. Wie man den Facharzttitel für Allgemeinmedizin erwirbt und was alles zum Beruf einer Allgemeinmedizinerin oder eines Allgemeinmediziners gehört, erklärt der folgende Artikel.

Das Fachgebiet

Die meisten Ärztinnen und Ärzte, die sich für das Fachgebiet Allgemeinmedizin entscheiden, streben eine Niederlassung und somit eine Beschäftigung als Hausärztin oder Hausarzt an. Daraus folgt, dass in Deutschland im Bereich Allgemeinmedizin von insgesamt 44.451 berufstätigen Ärztinnen und Ärzten 37.802 ambulant und nur 2.405 stationär tätig sind (Ärztestatistik 2021 der Bundesärztekammer).

Als Hausärztin oder Hausarzt nehmen sie eine wichtige Rolle in unserem Gesundheitssystem ein und bilden den Grundpfeiler für die medizinische Grundversorgung der Bevölkerung. Mit einem breiten Spektrum an medizinischem Wissen stehen sie den Patientinnen und Patienten, unabhängig von Alter oder Geschlecht, als erste ärztliche Anlaufstelle bei Gesundheitsproblemen zur Verfügung. Häufig betreut eine Hausärztin oder ein Hausarzt seine Patientinnen und Patienten über mehrere Jahre oder sogar Jahrzehnte, wodurch ein enges Vertrauensverhältnis entstehen kann. Dies ermöglicht die Behandlung unter Berücksichtigung eines ganzheitlichen Fallverständnisses im familiären und sozialen Kontext. Zu den ärztlichen Aufgaben gehören die Diagnostik und Therapie von Krankheiten, die Verordnung von Medikamenten, Impfungen und labormedizinische Untersuchungen sowie die Überwachung und Behandlung chronischer Erkrankungen. Darüber hinaus gehört zu den Aufgaben die präventive Aufklärungsarbeit über einen gesunden Ernährungs- und Lebensstil sowie die Durchführung von vorsorglichen Gesundheits-Checks. Wird die Facharztkompetenz überschritten, ist es die Aufgabe einer Hausärztin oder eines Hausarztes, die betroffene Person an eine entsprechende Fachärztin oder einen Facharzt zu überweisen. Damit gewährleistet die Allgemeinmedizin die fächerübergreifende Versorgungskoordination und erfüllt so eine weitere wichtige Funktion im Gesundheitswesen.

Die Facharztweiterbildung

Wer Fachärztin oder Facharzt für Allgemeinmedizin werden möchte, muss zunächst eine ärztliche Weiterbildung auf diesem Fachgebiet durchlaufen. In Deutschland erfolgt die Facharztweiterbildung in einer durch die Landesärztekammer anerkannten Weiterbildungsstätte unter der Leitung einer befugten Ärztin oder eines befugten Arztes. Die Inhalte und die Dauer der Weiterbildung werden in der Weiterbildungsordnung (WBO) der jeweils zuständigen Landesärztekammer definiert. Die Weiterbildung zur Fachärztin oder zum Facharzt für Allgemeinmedizin beträgt fünf Jahre und beinhaltet zusätzlich die Teilnahme an einem 80-stündigen Kurs in Psychosomatischer Grundversorgung. In welchen Bereichen die Weiterbildungszeit jeweils absolviert werden muss, ist in der WBO genau definiert. Dabei orientieren sich die Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern in der Regel an der Muster-Weiterbildungsordnung, die von der Bundesärztekammer zur Verfügung gestellt wird. Da jedoch jede Landesärztekammer seine eigene WBO hat, ist zu beachten, dass es zu leichten Abweichungen im Ablauf kommen kann. Die Muster-Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer sieht für das Fachgebiet Allgemeinmedizin folgende Weiterbildungszeiten vor:

60 Monate Allgemeinmedizin unter Befugnis an Weiterbildungsstätten, davon

  • müssen 24 Monate in Allgemeinmedizin in der ambulanten hausärztlichen Versorgung
    abgeleistet werden
  • müssen 12 Monate im Gebiet Innere Medizin in der stationären Akutversorgung
    abgeleistet werden
  • müssen 6 Monate in mindestens einem anderen Gebiet der unmittelbaren
    Patientenversorgung
    abgeleistet werden
     
  • können zum Kompetenzerwerb bis zu 18 Monate Weiterbildung in Gebieten der
    unmittelbaren Patientenversorgung
    erfolgen
  • Weiterbildung in Psychosomatischer Grundversorgung in einem 80 Stunden Kurs

Neben den vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten definiert die WBO auch die Weiterbildungsinhalte, die sich die Ärztin oder der Arzt in Weiterbildung aneignen muss, um die entsprechenden Kenntnisse (Kognitive Kompetenz und Methodenkompetenz) sowie Erfahrungen und Fertigkeiten (Handlungskompetenz) zu erlangen. Diese sind die Mindestanforderungen, um als Fachärztin oder Facharzt für Allgemeinmedizin arbeiten zu dürfen. Übergeordnet müssen folgende Weiterbildungsinhalte abgedeckt werden:

  • Übergreifende Inhalte der Facharzt-Weiterbildung Allgemeinmedizin
  • Notfälle
  • Krankheiten und Beratungsanlässe
  • Funktionelle Störungen
  • Besondere Patientengruppen
  • Onkologische Krankheitsbilder
  • Prävention und Rehabilitation
  • Diagnostische Verfahren
  • Therapeutische Verfahren

Eine detaillierte Auflistung über die genauen Inhalte der jeweiligen Punkte ist in der Muster-Weiterbildungsordnung zu finden.

Die Weiterbildung zur Fachärztin oder zum Facharzt für Allgemeinmedizin schließt, nach lückenlos dokumentierter Absolvierung aller erforderlichen Weiterbildungszeiten und -inhalte, schließlich mit der Facharztprüfung ab. Mit bestandener Prüfung wird der Facharzttitel verliehen, der es einem ermöglicht, von nun an als Fachärztin oder Facharzt für Allgemeinmedizin zu arbeiten.

Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl an Zusatz-Weiterbildungen, die aufbauend auf den Facharzttitel für Allgemeinmedizin absolviert werden können und zum Erwerb einer Zusatz-Bezeichnung führen. Dies ermöglicht eine weitere Spezialisierung auf einem ergänzenden Gebiet. Neben zahlreichen weiteren gibt es beispielsweise die Zusatz-Weiterbildung in Akupunktur, Allergologie, Diabetologie, Ernährungsmedizin oder Geriatrie. Eine vollständige Auflistung und die Voraussetzungen für den Erwerb sowie die Angabe zu Weiterbildungsdauer und -inhalten ist in der Weiterbildungsordnung zu finden.

Berufsperspektiven

Als Fachärztin oder Facharzt für Allgemeinmedizin stehen einem verschiedene Karrierewege offen. Der häufigste Weg, der eingeschlagen wird, ist die ambulante Niederlassung, die zur Tätigkeit als Hausärztin oder Hausarzt führt. Hierbei besteht die Möglichkeit, sich durch Neugründung oder Übernahme einer Praxis selbstständig zu machen oder in eine bereits bestehende Gemeinschaftspraxis im Angestelltenverhältnis einzusteigen.

Darüber hinaus kann eine Allgemeinmedizinerin oder ein Allgemeinmediziner auch stationär als Fachärztin oder Facharzt in einer Klinik arbeiten. Dies ebnet den Weg, sich weiter zu qualifizieren und mit zunehmender Berufserfahrung zunächst eine Stelle als Oberärztin oder Oberarzt- und schließlich eine Stelle als Chefärztin oder Chefarzt anzutreten.

So finden Sie eine passende Stelle in der Allgemeinmedizin

Möchten auch Sie eine Ärztliche Weiterbildung auf dem Gebiet der Allgemeinmedizin antreten oder haben bereits Ihren Facharzttitel erworben und suchen nun die passende Stelle? Dann werden Sie jetzt Teil unseres MedicalTalentNetworks und profitieren Sie von der Unterstützung durch unser erfahrenes Recruiting Team bei Ihrem Bewerbungsprozess sowie durch unsere bundesweiten Kontakte zu Kliniken und medizinischen Einrichtungen. Oder bewerben Sie sich direkt in unserem Stellenbörse auf eines der zahlreichen Stellenangebote für Ärztinnen und Ärzte.

Quellen:

Bundesärztekammer (2021): Ärztestatistik zum 31. Dezember 2021. https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/BAEK/Ueber_uns/Statistik/2021/2021_Statistik.pdf. Abgerufen am 20.07.2023.

Bundesärztekammer (2023): (Muster-)Weiterbildungsordnung 2018 in der Fassung vom 29.06.2023. https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/BAEK/Themen/Aus-Fort-Weiterbildung/Weiterbildung/20230629_MWBO-2018.pdf. Abgerufen am 20.07.2023.

Kassenärztliche Bundesvereinigung (2018): Berufsmonitoring Medizinstudierende 2018. https://www.kbv.de/media/sp/Berufsmonitoring_Medizinstudierende_2018.pdf. Abgerufen am 20.07.2023.




geschrieben von Eva Meixner