Was ändert sich für die Medizinischen Technolog*innen?
MTA wird 2023 zu MT
Die Ausbildung in der medizinisch-technischen Assistenz wird modernisiert und zukunftsorientiert weiterentwickelt. Das Ziel des „Gesetzes zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin und zur Änderung weiterer Gesetze“ (MTA-Reformgesetz) gilt als ein Schritt zur Steigerung der Attraktivität medizinischer Berufe.
Die Bundesregierung sieht die Reform der Ausbildung als erforderlich, da sich die technischen, medizinischen und wissenschaftlichen Inhalte weiterentwickeln.
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
- Schulgeld wird abgeschafft
- Ausbildungsvergütung gesetzlich sichergestellt
- neue Berufsbezeichnung: Medizinische Technologin bzw. Medizinischer Technologe (MT) im jeweiligen Beruf (für Laboratoriumsanalytik, Radiologie, Funktionsdiagnostik und Veterinärmedizin) - statt bisher Medizinisch-Technische Assistenz (MTA)
- Teilzeitausbildung möglich
Wie bisher:
- Die Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre
- Die Tätigkeiten werden im bisherigen Umfang beibehalten
Und wenn Sie mit der Ausbildung fertig sind, finden Sie auf unserer Stellenbörse Medicaltopjobs.de® den passenden Job als med. Technologe oder med. Technologin: https://www.medicaltopjobs.de/pflege-job
Mehr Infos und der Gesetzesentwurf: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/mta-reformgesetz.html