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Berufsanerkennung für Ärztinnen und Ärzte

Wenn Sie Ihr Medizinstudium an einer europäischen Universität abgeschlossen haben, wird Ihr Hochschulabschluss als Ärztin oder Arzt in Deutschland anerkannt. Sie benötigen dann keine Berufserlaubnis, sondern können sofort die Approbation beantragen.


Wenn Sie Ihr Medizinstudium in einem außereuropäischen Land, einem so genannten Drittstaat, absolviert haben, sind weitere Schritte nötig, um Ihren Berufsabschluss anerkennen zu lassen, eine Berufserlaubnis zu bekommen und am Ende die Approbation zu erhalten, mit der Sie als Ärztin oder Arzt uneingeschränkt in Deutschland und weiteren europäischen Staaten arbeiten dürfen.  


1.    Visum zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Sie müssen in Ihrem Herkunftsland ein Visum zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen stellen. Dieses Visum ermöglicht es Ihnen, nach Deutschland zu kommen, um die Anerkennung Ihrer ausländischen Qualifikation zu beantragen und gegebenenfalls die notwendigen Anpassungs- oder Qualifizierungsmaßnahmen zu durchlaufen. Das Visum wird üblicherweise für einen Zeitraum von bis zu 18 Monaten erteilt, kann aber unter bestimmten Umständen verlängert werden. 

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Antragstellung
Der Visumantrag muss persönlich bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) in Ihrem Heimatland oder dem Land, in dem Sie aktuell leben, gestellt werden. Die genauen Anforderungen variieren je nach Land, aber typischerweise benötigen Sie folgende Unterlagen:

 

  • Gültiger Reisepass
  • Antrag auf ein nationales Visum
  • Nachweis über die berufliche Qualifikation (z. B. Universitätsabschluss, Diplom)
  • Schreiben der Anerkennungsstelle (dass Sie die Anerkennung anstreben)
  • Nachweis über finanzielle Mittel (z. B. Verpflichtungserklärung, Sperrkonto)
  • Krankenversicherung für die Dauer des Aufenthalts
  • Wohnsitznachweis (z. B. Mietvertrag in Deutschland)
  • Nachweis über ein Sprachzertifikat (B2-Niveau)

 

Was erhöht die Chance auf ein Visum zur Anerkennung des Berufsabschlusses? 

  • Sprachkenntnisse B2: Der erste Schritt ist der Nachweis von ausreichenden Deutschkenntnissen. In der Regel muss ein Sprachzertifikat auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) für Sprachen vorgelegt werden.
  • Vorabbescheid: Dieses Schreiben der zuständigen Anerkennungsstelle ist ein sehr wichtiger Bestandteil des Visumantrags für die Anerkennung Ihrer ärztlichen Qualifikation in Deutschland. Es zeigt an, dass Sie den Anerkennungsprozess in Deutschland durchlaufen möchten, und informiert die deutsche Botschaft darüber, dass Ihre Unterlagen bereits geprüft wurden oder dass Sie bestimmte Anpassungsmaßnahmen (wie Sprachkurse, Fachsprachprüfung, Kenntnisprüfung) absolvieren müssen.
  • Zusage für einen Hospitationsplatz: in einem deutschen Krankenhaus im Bundesland Ihrer Wahl
  • Eine Anmeldung zu Fachsprachenprüfung C1 Medizin: Dies erhöht nicht nur Ihre Chance, das Visum zu bekommen, sondern auch die Chance auf die Zusage für einen Hospitationsplatz

 

Hier können Sie Ihre Anerkennungsabsicht bestätigen lassen: 

Bundesland Behörde für die Anerkennungsabsicht Gebühren
Baden-Württemberg
Landesärztekammer Baden-Württemberg
bitte erfragen
Bayern
Bayerische Landesärztekammer (BLÄK)
bitte erfragen
Berlin
Ärztekammer Berlin
bitte erfragen
Brandenburg
Landesärztekammer Brandenburg
bitte erfragen
Bremen
Ärztekammer Bremen
bitte erfragen
Hamburg
Ärztekammer Hamburg
bitte erfragen
Hessen
Landesärztekammer Hessen
bitte erfragen
Mecklenburg-Vorpommern
Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
bitte erfragen
Niedersachsen
Ärztekammer Niedersachsen
bitte erfragen
Nordrhein-Westfalen
Ärztekammer Nordrhein
bitte erfragen
Nordrhein-Westfalen
Ärztekammer Westfalen-Lippe
bitte erfragen
Rheinland-Pfalz
Landesärztekammer Rheinland-Pfalz
bitte erfragen
Saarland
Ärztekammer des Saarlandes
bitte erfragen
Sachsen
Sächsische Landesärztekammer
bitte erfragen
Sachsen-Anhalt
Sächsische Landesärztekammer
bitte erfragen
Schleswig-Holstein
Ärztekammer Schleswig-Holstein
bitte erfragen
Thüringen
Landesärztekammer Thüringen
bitte erfragen
Bundesweit
Auswärtiges Amt Auslandsvertretungen
bitte erfragen

 

Fordern Sie hier unsere Liste mit Adressen der Behörden an.

 

 

2.    Fachsprachenprüfung C1 Medizin

Die Fachsprachenprüfung C1 Medizin ist eine spezielle Sprachprüfung für ausländische Ärztinnen und Ärzte, die in Deutschland arbeiten möchten und ein wichtiger Bestandteil des Anerkennungsverfahrens. Die bestandene Fachsprachenprüfung C1 Medizin ist eine zwingende Voraussetzung für die Erteilung der Berufserlaubnis oder der Approbation. Ohne diesen Nachweis können Sie in Deutschland nicht als Ärztin oder Arzt arbeiten.

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Prüfungszweck
Die Prüfung soll Ihre Sprachkompetenz im medizinischen Bereich auf einem C1-Niveau (nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) nachweisen. Sie ist eine Voraussetzung für die Erteilung der Berufserlaubnis oder Approbation, um als Arzt oder Ärztin in Deutschland tätig sein zu können.  Damit wird sichergestellt, dass Sie über die notwendigen sprachlichen Fähigkeiten verfügen, um im medizinischen Alltag zu kommunizieren. Der Fokus liegt dabei besonders auf medizinischem Fachvokabular sowie auf der Fähigkeit, effektiv mit Patienten, Kollegen und anderen medizinischen Fachkräften zu interagieren.


Prüfungsvoraussetzungen
Um an der Fachsprachenprüfung C1 Medizin teilzunehmen, müssen Sie ein Deutschzertifikat auf dem Niveau B2 (nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen – GER) vorlegen, ein abgeschlossenes Medizinstudium nachweisen und die entsprechenden Zeugnisse bereitstellen, die beglaubigt und ins Deutsche übersetzt sein müssen, wenn sie nicht in deutscher Sprache vorliegen. In der Regel sollten Sie bereits einen Antrag auf Anerkennung Ihrer ausländischen medizinischen Qualifikationen bei der zuständigen Landesärztekammer oder Gesundheitsbehörde gestellt haben.

 

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Prüfungsinhalte
Die Fachsprachenprüfung besteht aus drei Hauptteilen:

 

  • Arzt-Patienten-Gespräch: Hier werden Sie ein Anamnesegespräch mit einem Patienten führen. Dabei wird getestet, wie gut Sie die Krankengeschichte erheben und die Beschwerden des Patienten erfassen können.
  • Dokumentation: Sie werden das Arzt-Patienten-Gespräch schriftlich dokumentieren müssen, inklusive der Anamnese und der Untersuchungsergebnisse. Dies entspricht dem schriftlichen Bericht, den Sie im klinischen Alltag regelmäßig erstellen müssen.
  • Fachgespräch mit Kollegen: In diesem Teil führen Sie ein Fachgespräch mit einem Kollegen, bei dem Sie Ihre Fähigkeit unter Beweis stellen, medizinische Sachverhalte präzise zu erklären und Informationen über einen Fall klar und verständlich weiterzugeben.

 

Empfehlungen zur Vorbereitung:

  • Nutzen Sie gezielte Sprachkurse, die sich auf die medizinische Fachsprache konzentrieren und die Struktur der Prüfung simulieren.
  • Üben Sie regelmäßig, Anamnesegespräche auf Deutsch zu führen, um im Umgang mit Patienten sicherer zu werden.
  • Lernen Sie, ärztliche Berichte und Anamnesen zu verfassen, da dies ein wichtiger Teil der Prüfung ist.
  • Üben Sie Gespräche mit Kollegen, um Ihr medizinisches Fachvokabular zu erweitern und Ihre sprachliche Ausdrucksfähigkeit zu verbessern.

 

Die Fachsprachenprüfung ist ein essenzieller Schritt auf Ihrem Weg zur Anerkennung in Deutschland. Mit einer guten Vorbereitung können Sie sicherstellen, dass Sie die sprachlichen Anforderungen des deutschen Gesundheitswesens erfolgreich meistern. In manchen Bundesländern kann man eine befristete Berufserlaubnis ohne die Fachsprachenprüfung bekommen, jedoch wird diese nur vorübergehend erteilt und an bestimmte Bedingungen geknüpft. Während der Berufserlaubniszeit kann die Fachsprachenprüfung dann nachgeholt werden. 

 

Prüfungsinstitutionen und -Kosten
Die Fachsprachenprüfung wird in der Regel von den Landesärztekammern oder den staatlichen Gesundheitsämtern angeboten. Zusätzlich gibt es Institutionen wie das Goethe-Institut oder TELC, die ebenfalls C1-Fachsprachprüfungen Medizin anbieten und anerkannt sind. 
Die Prüfungsgebühren variieren je nach Prüfungsort und Bundesland, betragen aber in der Regel zwischen 300 und 600 Euro.

 

Bundesland Fachsprachenprüfung C1 Medizin Gebühren*
Baden-Württemberg
Fachsprachenprüfung Baden-Württemberg
420 €
Bayern 1
Fachsprachenprüfung Bayern
550 €
Bayern 2
FaMed Fachsprachenprüfung Medizin
490 €
Berlin
Fachsprachprüfung Berlin
420 €
Brandenburg
Fachsprachprüfung Brandenburg
487 €
Bremen
Fachsprachprüfung Bremen
530 €
Hamburg
Fachsprachprüfung Hamburg
550 €
Hessen
Fachsprachprüfung Hessen
650 €
Mecklenburg-Vorpommern
Fachsprachprüfung Mecklenburg-Vorpommern
600 €
Niedersachsen
Fachsprachprüfung Niedersachsen
490 €
Nordrhein-Westfalen 1
Fachsprachprüfung Nordrhein
350 €
Nordrhein-Westfalen 2
Fachsprachprüfung Westfalen-Lippe
400 €
Rheinland-Pfalz
FaMed Fachsprachenprüfung Medizin
490 €
Saarland
Berufsanerkennung Saarland
380 € (über Berami)
Sachsen
Fachsprachprüfung Sachsen
425 €
Sachsen-Anhalt
Fachsprachprüfung Sachsen-Anhalt
430 €
Schleswig-Holstein
Fachsprachprüfung Schleswig-Holstein
keine Angabe
Thüringen
Fachsprachprüfung Thüringen
500 €

 

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2.1 Patientenkommunikationstest

Der Patientenkommunikationstest ist ein wichtiger Bestandteil des Anerkennungsverfahrens für ausländische Ärztinnen und Ärzte und in einigen Bundesländern Deutschlands (derzeit in Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz und Sachsen) eine zusätzliche Anforderung, die neben der Fachsprachenprüfung erfüllt werden muss, um die Berufserlaubnis oder Approbation zu erhalten.

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Prüfungszweck
Der Test soll sicherstellen, dass Sie als Arzt oder Ärztin in der Lage sind, angemessen mit Patienten in einer klinischen Umgebung zu kommunizieren. Dabei wird Ihre Fähigkeit geprüft, medizinische Informationen verständlich und präzise zu übermitteln sowie auf die Bedürfnisse und Fragen der Patienten einzugehen. Dabei liegt der Fokus nicht nur auf Ihrem medizinischen Fachwissen, sondern auch auf Ihrer Fähigkeit, medizinische Sachverhalte für den Patienten verständlich darzustellen. Besonders im Vordergrund steht die Interaktion mit Patienten, das Verständnis ihrer Anliegen und das angemessene Reagieren auf deren Fragen und Bedenken.

 

Prüfungsinhalte

  • Arzt-Patienten-Gespräch: Im Mittelpunkt des Tests steht in der Regel ein simuliertes Arzt-Patienten-Gespräch. Sie werden gebeten, eine Anamnese zu erheben, Untersuchungen zu erklären und den Patienten über Diagnose und mögliche Behandlungspläne zu informieren.
  • Einfühlungsvermögen: Es wird bewertet, wie gut Sie auf die Bedürfnisse und Emotionen des Patienten eingehen können. Es ist wichtig, dass Sie nicht nur medizinische Informationen vermitteln, sondern auch einfühlsam und verständlich auf Sorgen und Fragen reagieren.
  • Aufklärung und Beratung: Ein weiterer Teil des Tests kann die Beratung des Patienten umfassen, beispielsweise über medizinische Eingriffe, Diagnosen oder Behandlungen. Hierbei wird geprüft, ob Sie in der Lage sind, komplexe medizinische Informationen in einer für den Patienten verständlichen Weise zu erklären.

 

Empfehlungen zur Vorbereitung
Simulieren Sie regelmäßig Gespräche mit Patienten, um Ihre Kommunikationsfähigkeiten im medizinischen Kontext zu trainieren. Achten Sie besonders darauf, medizinische Fachbegriffe in verständlicher Sprache zu erklären.
Üben Sie, auf die Gefühle und Sorgen der Patienten einzugehen, da dies im Test eine wichtige Rolle spielt. Eine gute Arzt-Patienten-Kommunikation basiert darauf, dass sich der Patient verstanden und gut informiert fühlt.

 

Prüfungsinstitutionen und -Kosten
Der Test wird oft von den Landesärztekammern oder anderen zuständigen Behörden in den jeweiligen Bundesländern durchgeführt.
Die Kosten variieren je nach Bundesland und Prüfungsinstitution. Hier sind einige Beispiele: Bayern: ca. 350 bis 500 Euro; Hessen: ca. 300 bis 400 Euro; Sachsen ca. 200 bis 350 Euro; Rheinland-Pfalz: 150 -300 Euro. Andere Bundesländer fordern den Test in der Regel nicht oder haben ihn in die Fachsprachenprüfung integriert. Es ist ratsam, sich bei der jeweiligen Landesärztekammer zu erkundigen, da sich die Anforderungen ändern können.

 

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3.    Hospitation

Wenn Sie die Fachsprachenprüfung C1 Medizin bestanden und die Berufserlaubnis schon einmal beantragt haben, sind die meisten Arbeitgeber bereit, Ihnen einen Hospitationsplatz zur Verfügung zu stellen, vorausgesetzt es sind Plätze frei und Sie können sich mit dem Arbeitgeber über die Konditionen einigen, z.B. Dauer der Hospitation, Vergütung und ggfs. Unterkunft.

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Zweck einer Hospitation

Bei einer Hospitation verschafft sich ein Arbeitgeber einen Eindruck von Ihren Fähigkeiten. Dieser Einstieg erhöht Ihre Chance auf eine Stellenzusage, mit der Sie schneller eine Berufserlaubnis erteilt bekommen. Die Hospitation gewährt Ihnen außerdem Einblicke in Arbeitsabläufe und Behandlungsmethoden: Sie lernen den Arbeitsalltag in deutschen Krankenhäusern besser kennen. Eine Hospitation trägt auch dazu bei, ein Netzwerk von Kontakten aufzubauen und die berufliche Entwicklung voranzutreiben.

 

Dauer einer Hospitation

Die Dauer hängt von den jeweiligen Umständen ab, z.B. dem Zweck der Hospitation oder der Verfügbarkeit von Lehrmöglichkeiten und Personal. Sie kann zwischen wenigen Tagen bis zu mehreren Monaten dauern und liegt meist zwischen ein bis zwei Wochen. Damit haben Sie Zeit, alles kennenzulernen und von Ihren Erfahrungen zu profitieren. Sie sollten die Dauer der Hospitation vorab mit dem Hospitationsgeber besprechen, damit Sie sicher sein können, dass es in Ihren Zeitplan passt. 

 

Wo wohnt man bei einer Hospitation

Wenn eine Hospitation ein oder zwei Tage dauert, werden oft Zimmer in einer Unterkunft oder in einem Vertragshotel in der Nähe angeboten. Dauert eine Hospitation länger, stehen meist Zimmer oder Apartments in einem Personalwohnheim zur Verfügung. Auch die Frage der Unterbringung sollten Sie vorher mit der Personalabteilung klären, damit Sie sich rechtzeitig darauf einstellen können.

 

Was verdient man bei einer Hospitation? 

Da Sie ohne Berufserlaubnis nicht arbeiten dürfen, werden Hospitationen als Gelegenheit zur Weiterbildung angesehen und nicht bezahlt. Aber: Neben den Kosten für die Anreise werden oft auch Verpflegung und Unterkunft übernommen. Teilweise wird sogar der Mindestlohn oder mehr bezahlt. Wir klären diese Fragen für Sie, bevor Sie eine Hospitation beginnen, damit Sie im Vorfeld wissen, womit Sie rechnen können.

 

4.    Die Kenntnisprüfung

Die Kenntnisprüfung ist eine zentrale Prüfung im Anerkennungsverfahren für ausländische Ärztinnen und Ärzte, die ihre medizinische Ausbildung außerhalb der Europäischen Union absolviert haben und in Deutschland als Arzt tätig werden möchten. Ihr Bestehen ist eine Voraussetzung für die Erteilung der Approbation. Sollte die Prüfung nicht bestanden werden, kann sie wiederholt werden. Die Anzahl der Wiederholungen ist jedoch begrenzt.

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Prüfungszweck
Die Kenntnisprüfung stellt sicher, dass Ihre medizinischen Kenntnisse mit denen eines in Deutschland ausgebildeten Arztes gleichwertig sind und dass Sie die gleichen Standards erfüllen wie Ärzte, die in Deutschland ausgebildet wurden. Dies ist notwendig, wenn Ihre Ausbildung nicht automatisch als gleichwertig anerkannt wird.

 

Prüfungsvoraussetzungen
Um zur Kenntnisprüfung zugelassen zu werden, müssen Sie in der Regel zunächst die Fachsprachenprüfung C1 Medizin bestanden und einen Antrag auf Approbation oder Berufserlaubnis gestellt haben. Sie sollten bereits alle relevanten Dokumente, wie Ihre Abschlusszeugnisse, bei den zuständigen Behörden eingereicht haben.

 

Prüfungsinhalte
Die Kenntnisprüfung besteht in der Regel aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil. Die schriftlichen Prüfungen testen Ihr theoretisches Wissen, während der mündliche Teil häufig in Form von Fallbesprechungen oder Fachgesprächen mit Prüfern durchgeführt wird. Im praktischen Teil kann es vorkommen, dass Sie an einem realen Patienten arbeiten oder einen Fall simulieren müssen, den Sie dann diagnostizieren und behandeln sollen. Dabei wird sowohl Ihr Fachwissen als auch Ihre praktische Kompetenz überprüft. Geprüft wird in folgenden Fachbereichen: 

 

  • Innere Medizin: Hier werden Ihnen Fragen zu Diagnose, Therapie und den Grundlagen der Inneren Medizin gestellt.
  • Chirurgie: Neben der Inneren Medizin wird auch Ihr Wissen in der Chirurgie geprüft, insbesondere in Bezug auf häufig vorkommende chirurgische Krankheitsbilder und ihre Behandlung.
  • Weitere Fachbereiche: Je nach Bundesland können auch weitere Fachbereiche wie Anästhesiologie, Pädiatrie oder Notfallmedizin Bestandteil der Prüfung sein. Die genauen Fächer und Inhalte variieren von Bundesland zu Bundesland.
  • Arzt-Patienten-Kommunikation: Ein Teil der Prüfung besteht auch aus der praktischen Anwendung Ihrer medizinischen Kenntnisse, bei der Sie im Rahmen einer simulierten Situation (Patientenfall) Ihre Diagnosefähigkeiten und Behandlungsschritte unter Beweis stellen müssen.

 

Empfehlungen zur Vorbereitung
Die Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung ist äußerst wichtig, da die Prüfung sehr umfangreich ist. Es gibt spezielle Vorbereitungskurse, die Sie auf die Prüfung in den relevanten Fachbereichen vorbereiten. Zudem ist es ratsam, sich auch eigenständig auf die theoretischen und praktischen Inhalte vorzubereiten, indem Sie medizinische Fachbücher studieren und sich über die aktuellen Behandlungsstandards in Deutschland informieren.

 

Prüfungsinstitutionen und -Kosten
Die Kosten für die Kenntnisprüfung variieren je nach Bundesland und können zwischen 400 und 1.000 Euro betragen. Die Kosten für Vorbereitungskurse sind nicht in diesen Gebühren enthalten und können zusätzlich anfallen.

 

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5.    Berufserlaubnis

Wenn Sie die Fachsprachprüfung C1 Medizin bestanden haben, können Sie eine befristete Berufserlaubnis für ein bestimmtes Bundesland beantragen. Meist ist es das Bundesland, in dem man auch die Hospitation gemacht hat. Eine Berufserlaubnis zu haben, bedeutet, dass Sie eine Vergütung bekommen, die Ihrem beruflichen Status als Arzt in Deutschland entspricht (s. auch Blogbeitrag zu Gehaltsstrukturen). 

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Dauer und Gültigkeitsbereich 
Die Berufserlaubnis für Ärzte in Deutschland wird in der Regel befristet erteilt und ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Die Dauer hängt vom jeweiligen Bundesland und der individuellen Situation ab, wird aber üblicherweise für einen Zeitraum von zwei Jahren erteilt. Sie ist oft auf ein bestimmtes Krankenhaus oder eine bestimmte Einrichtung beschränkt, in der Sie als Ärztin oder Arzt tätig sein dürfen und verschafft ihnen die Möglichkeit, in Deutschland in einem medizinischen Beruf zu arbeiten, während sie weiter an den notwendigen Voraussetzungen für die uneingeschränkte Approbation arbeiten. 


Unter bestimmten Umständen, wie etwa Verzögerungen bei Prüfungen oder bei der Anerkennung der ausländischen Ausbildung, kann die Berufserlaubnis verlängert werden. Die genauen Bestimmungen variieren je nach Bundesland. Die zuständige Landesärztekammer oder die jeweilige Gesundheitsbehörde gibt hier genaue Informationen.

 

Antragstellung
Der Antrag auf Berufserlaubnis wird bei der zuständigen Landesbehörde gestellt, die für den Standort zuständig ist, an dem Sie arbeiten möchten. Die Berufserlaubnis als Arzt in Deutschland wird bei den zuständigen Behörden des jeweiligen Bundeslandes beantragt. Diese sind in der Regel die Regierungspräsidien oder die Landesgesundheitsämter. 

 

Wenn Sie keinen Arbeitsplatz angeboten bekommen, können wir Ihnen für die Dauer der Berufserlaubnis und in dem Bundesland, in dem sie gültig ist, neue Angebote für einen Arbeitsplatz unterbreiten. Hier bewerben.

 

Fordern Sie hier unsere Liste mit Adressen der Behörden an.

 

Unterlagen 
Für den Antrag auf Berufserlaubnis müssen Sie in der Regel folgende Unterlagen einreichen:

  • Nachweis über den Abschluss des Medizinstudiums
  • Nachweis über Sprachkenntnisse (mindestens B2, oft auch C1 Medizin)
  • Identitätsnachweis (Reisepass)
  • Lebenslauf
  • Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung
  • Polizeiliches Führungszeugnis (im Inland)
  • Arbeitsvertrag oder Zusage eines Arbeitgebers (in manchen Fällen)

 

Wechsel des Bundeslandes während der Laufzeit der Berufserlaubnis
Kontaktieren Sie die Gesundheitsbehörde oder Ärztekammer des neuen Bundeslandes, in das Sie umziehen möchten und beantragen Sie eine neue Berufserlaubnis. In der Regel müssen Sie die gleichen Dokumente wie bei der Beantragung der vorherigen Berufserlaubnis bereitstellen wie z.B. Abschlusszeugnisse oder Sprachnachweise. Vervollständigen Sie den Antrag mit einer Erklärung Ihres neuen Arbeitgebers im neuen Bundesland, dass er Sie beschäftigen möchte und einer Kopie der aktuellen Berufserlaubnis aus dem bisherigen Bundesland.


Während des Wechsels in das neue Bundesland bleibt Ihre bisherige Berufserlaubnis normalerweise bis zum Ende ihrer Laufzeit gültig, allerdings nur in dem Bundesland, in dem sie erteilt wurde. Sie dürfen also nicht ohne eine neue Berufserlaubnis im neuen Bundesland arbeiten.
Die Anforderungen für die Berufserlaubnis können je nach Bundesland leicht variieren. Es kann also sein, dass zusätzliche Anforderungen wie Sprachprüfungen oder Anpassungslehrgänge im neuen Bundesland notwendig sind. Informieren Sie sich frühzeitig über die jeweiligen Bestimmungen.

 

 

6.    Approbation

Die Approbation ist die uneingeschränkte Erlaubnis, in Deutschland als Arzt oder Ärztin tätig zu sein. Wenn Sie die Approbation beantragen möchten, gibt es einige wichtige Schritte, Anforderungen und Fristen, die Sie beachten sollten. Hier ist eine Übersicht über die Anmeldung, die erforderlichen Unterlagen, die Kosten und die Bearbeitungsdauer:

Mehr Informationen

 


Antragstellung
Der Antrag auf Approbation wird bei der zuständigen Landesbehörde gestellt, die für den Standort zuständig ist, an dem Sie arbeiten möchten. Die Approbationsbehörden sind in der Regel bei den Regierungspräsidien, den Gesundheitsämtern oder den Landesärztekammern angesiedelt. Welche Behörde konkret zuständig ist, hängt von Ihrem Bundesland ab.

 

Fordern Sie hier unsere Liste mit Adressen der Behörden an.

 

Unterlagen 
Für den Antrag auf Approbation müssen Sie in der Regel folgende Unterlagen einreichen:

 

  • Antragsformular: Das offizielle Antragsformular, das von der jeweiligen Landesbehörde bereitgestellt wird.
  • Abschlusszeugnisse: Kopie des Medizinstudienabschlusses (ggf. mit beglaubigter Übersetzung).
  • Nachweis über die Approbationsfähigkeit: Bei Ärzten aus der EU der Nachweis über die Approbation im Herkunftsland. Bei Ärzten aus Drittstaaten eine Bescheinigung, dass die Ausbildung im Herkunftsland zur Ausübung des ärztlichen Berufs berechtigt.
  • Curriculum Vitae (Lebenslauf): Tabellarischer Lebenslauf mit Angaben zum bisherigen beruflichen Werdegang.
  • Sprachzertifikate: Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse auf dem C1-Niveau (allgemeine Sprachprüfung) und bestandene Fachsprachenprüfung C1 Medizin.
  • Geburtsurkunde oder Passkopie: Zur Identifikation.
  • Führungszeugnis: Ein aktuelles, polizeiliches Führungszeugnis, das nicht älter als 3 Monate ist.
  • Ärztliches Attest: Eine ärztliche Bescheinigung, dass Sie gesundheitlich in der Lage sind, den Beruf des Arztes auszuüben.
  • Nachweis über Berufserfahrung: Ggf. Nachweise über bisherige Berufserfahrungen im medizinischen Bereich.
  • Beglaubigte Übersetzungen: Alle nicht in Deutsch ausgestellten Dokumente müssen in beglaubigter Übersetzung vorgelegt werden.

 

Die genauen Anforderungen können sich von Bundesland zu Bundesland leicht unterscheiden. Daher sollten Sie sich bei der zuständigen Behörde erkundigen, ob zusätzliche Unterlagen benötigt werden.

 

Kosten
Die Kosten für die Approbation variieren je nach Bundesland, liegen aber in der Regel zwischen 150 und 600 Euro. Diese Kosten decken die Bearbeitung des Antrags und die Ausstellung der Approbationsurkunde ab. Zusätzlich können Kosten für Übersetzungen, Beglaubigungen und ggf. weitere Prüfungen anfallen.
 

Dauer bis zur Erteilung der Approbation
Die Bearbeitungszeit für die Erteilung der Approbation hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen und die Kapazitäten der zuständigen Behörde. In der Regel dauert der Prozess zwischen 2 und 6 Monaten. Die Bearbeitungszeit kann auch länger sein, besonders wenn zusätzliche Nachweise oder Prüfungen erforderlich sind. In manchen Fällen erhalten Sie eine vorübergehende Berufserlaubnis, bis die Approbation erteilt wird. Dies ermöglicht es Ihnen, bereits in einem medizinischen Umfeld tätig zu werden. Es ist ratsam, den Prozess frühzeitig zu starten, da die Anerkennung von ausländischen Qualifikationen zeitaufwändig sein kann.
 

 


Sie haben weitere Fragen? Bitte nehmen Sie über das Bewerbungsformular Kontakt mit uns auf. Unser Recruiting-Team meldet sich bei Ihnen und bespricht mit Ihnen in einem ersten Telefonat das weitere Vorgehen.


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