Berufsanerkennung für Ärztinnen und Ärzte

Wenn Sie Ihr Medizinstudium an einer europäischen Universität abgeschlossen haben, wird Ihr Hochschulabschluss als Ärztin oder Arzt in Deutschland anerkannt. Sie benötigen dann keine Berufserlaubnis, sondern können sofort die Approbation beantragen.


Wenn Sie Ihr Medizinstudium in einem außereuropäischen Land, einem so genannten Drittstaat, absolviert haben, sind weitere Schritte nötig, um Ihren Berufsabschluss anerkennen zu lassen, eine Berufserlaubnis zu bekommen und am Ende die Approbation zu erhalten, mit der Sie als Ärztin oder Arzt uneingeschränkt in Deutschland und weiteren europäischen Staaten arbeiten dürfen.  


1.    Visum zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Sie müssen in Ihrem Herkunftsland ein Visum zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen stellen. Dieses Visum ermöglicht es Ihnen, nach Deutschland zu kommen, um die Anerkennung Ihrer ausländischen Qualifikation zu beantragen und gegebenenfalls die notwendigen Anpassungs- oder Qualifizierungsmaßnahmen zu durchlaufen. Das Visum wird üblicherweise für einen Zeitraum von bis zu 18 Monaten erteilt, kann aber unter bestimmten Umständen verlängert werden. 

Mehr Informationen

 

Antragstellung
Der Visumantrag muss persönlich bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) in Ihrem Heimatland oder dem Land, in dem Sie aktuell leben, gestellt werden. Die genauen Anforderungen variieren je nach Land, aber typischerweise benötigen Sie folgende Unterlagen:

 

  • Gültiger Reisepass
  • Antrag auf ein nationales Visum
  • Nachweis über die berufliche Qualifikation (z. B. Universitätsabschluss, Diplom)
  • Schreiben der Anerkennungsstelle (dass Sie die Anerkennung anstreben)
  • Nachweis über finanzielle Mittel (z. B. Verpflichtungserklärung, Sperrkonto)
  • Krankenversicherung für die Dauer des Aufenthalts
  • Wohnsitznachweis (z. B. Mietvertrag in Deutschland)
  • Nachweis über ein Sprachzertifikat (B2-Niveau)

 

Was erhöht die Chance auf ein Visum zur Anerkennung des Berufsabschlusses? 

  • Sprachkenntnisse B2: Der erste Schritt ist der Nachweis von ausreichenden Deutschkenntnissen. In der Regel muss ein Sprachzertifikat auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) für Sprachen vorgelegt werden.
  • Vorabbescheid: Dieses Schreiben der zuständigen Anerkennungsstelle ist ein sehr wichtiger Bestandteil des Visumantrags für die Anerkennung Ihrer ärztlichen Qualifikation in Deutschland. Es zeigt an, dass Sie den Anerkennungsprozess in Deutschland durchlaufen möchten, und informiert die deutsche Botschaft darüber, dass Ihre Unterlagen bereits geprüft wurden oder dass Sie bestimmte Anpassungsmaßnahmen (wie Sprachkurse, Fachsprachprüfung, Kenntnisprüfung) absolvieren müssen.
  • Zusage für einen Hospitationsplatz: in einem deutschen Krankenhaus im Bundesland Ihrer Wahl
  • Eine Anmeldung zu Fachsprachenprüfung C1 Medizin: Dies erhöht nicht nur Ihre Chance, das Visum zu bekommen, sondern auch die Chance auf die Zusage für einen Hospitationsplatz

 

Hier können Sie Ihre Anerkennungsabsicht bestätigen lassen: 

 

 

2.    Fachsprachenprüfung C1 Medizin

Die Fachsprachenprüfung C1 Medizin ist eine spezielle Sprachprüfung für ausländische Ärztinnen und Ärzte, die in Deutschland arbeiten möchten und ein wichtiger Bestandteil des Anerkennungsverfahrens. Die bestandene Fachsprachenprüfung C1 Medizin ist eine zwingende Voraussetzung für die Erteilung der Berufserlaubnis oder der Approbation. Ohne diesen Nachweis können Sie in Deutschland nicht als Ärztin oder Arzt arbeiten.

Mehr Informationen

 

Prüfungszweck
Die Prüfung soll Ihre Sprachkompetenz im medizinischen Bereich auf einem C1-Niveau (nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) nachweisen. Sie ist eine Voraussetzung für die Erteilung der Berufserlaubnis oder Approbation, um als Arzt oder Ärztin in Deutschland tätig sein zu können.  Damit wird sichergestellt, dass Sie über die notwendigen sprachlichen Fähigkeiten verfügen, um im medizinischen Alltag zu kommunizieren. Der Fokus liegt dabei besonders auf medizinischem Fachvokabular sowie auf der Fähigkeit, effektiv mit Patienten, Kollegen und anderen medizinischen Fachkräften zu interagieren.


Prüfungsvoraussetzungen
Um an der Fachsprachenprüfung C1 Medizin teilzunehmen, müssen Sie ein Deutschzertifikat auf dem Niveau B2 (nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen – GER) vorlegen, ein abgeschlossenes Medizinstudium nachweisen und die entsprechenden Zeugnisse bereitstellen, die beglaubigt und ins Deutsche übersetzt sein müssen, wenn sie nicht in deutscher Sprache vorliegen. In der Regel sollten Sie bereits einen Antrag auf Anerkennung Ihrer ausländischen medizinischen Qualifikationen bei der zuständigen Landesärztekammer oder Gesundheitsbehörde gestellt haben.


Prüfungsinhalte
Die Fachsprachenprüfung besteht aus drei Hauptteilen:

 

  • Arzt-Patienten-Gespräch: Hier werden Sie ein Anamnesegespräch mit einem Patienten führen. Dabei wird getestet, wie gut Sie die Krankengeschichte erheben und die Beschwerden des Patienten erfassen können.
  • Dokumentation: Sie werden das Arzt-Patienten-Gespräch schriftlich dokumentieren müssen, inklusive der Anamnese und der Untersuchungsergebnisse. Dies entspricht dem schriftlichen Bericht, den Sie im klinischen Alltag regelmäßig erstellen müssen.
  • Fachgespräch mit Kollegen: In diesem Teil führen Sie ein Fachgespräch mit einem Kollegen, bei dem Sie Ihre Fähigkeit unter Beweis stellen, medizinische Sachverhalte präzise zu erklären und Informationen über einen Fall klar und verständlich weiterzugeben.

 

Empfehlungen zur Vorbereitung:

  • Nutzen Sie gezielte Sprachkurse, die sich auf die medizinische Fachsprache konzentrieren und die Struktur der Prüfung simulieren.
  • Üben Sie regelmäßig, Anamnesegespräche auf Deutsch zu führen, um im Umgang mit Patienten sicherer zu werden.
  • Lernen Sie, ärztliche Berichte und Anamnesen zu verfassen, da dies ein wichtiger Teil der Prüfung ist.
  • Üben Sie Gespräche mit Kollegen, um Ihr medizinisches Fachvokabular zu erweitern und Ihre sprachliche Ausdrucksfähigkeit zu verbessern.

 

Die Fachsprachenprüfung ist ein essenzieller Schritt auf Ihrem Weg zur Anerkennung in Deutschland. Mit einer guten Vorbereitung können Sie sicherstellen, dass Sie die sprachlichen Anforderungen des deutschen Gesundheitswesens erfolgreich meistern. In manchen Bundesländern kann man eine befristete Berufserlaubnis ohne die Fachsprachenprüfung bekommen, jedoch wird diese nur vorübergehend erteilt und an bestimmte Bedingungen geknüpft. Während der Berufserlaubniszeit kann die Fachsprachenprüfung dann nachgeholt werden. 

 

Prüfungsinstitutionen und -Kosten
Die Fachsprachenprüfung wird in der Regel von den Landesärztekammern oder den staatlichen Gesundheitsämtern angeboten. Zusätzlich gibt es Institutionen wie das Goethe-Institut oder TELC, die ebenfalls C1-Fachsprachprüfungen Medizin anbieten und anerkannt sind. 
Die Prüfungsgebühren variieren je nach Prüfungsort und Bundesland, betragen aber in der Regel zwischen 300 und 600 Euro.

 

Hier können Sie die Fachsprachenprüfung C1 Medizin ablegen:

(Gebührenangaben ohne Gewähr)

 

  • 420 €
  • 550 €
  • 490 €
  • 420 €
  • 487 €
  • 530 €
  • 550 €
  • 650 €
  • 600 €
  • 490 €
  • 350 €
  • 400 €
  • 490 €
  • 380 € (über Berami)
  • 425 €
  • 430 €
  • keine Angabe
  • 500 €
 

 

2.1 Patientenkommunikationstest

Der Patientenkommunikationstest ist ein wichtiger Bestandteil des Anerkennungsverfahrens für ausländische Ärztinnen und Ärzte in einigen Bundesländern Deutschlands. Er prüft Ihre Fähigkeit, effektiv mit Patienten in einer klinischen Umgebung zu kommunizieren.

Mehr Informationen

 

Zweck des Patientenkommunikationstests

Der Test stellt sicher, dass Sie als Arzt oder Ärztin in der Lage sind, medizinische Informationen klar, präzise und verständlich an Patienten zu vermitteln und auf deren Bedürfnisse einzugehen. Neben dem Fachwissen steht im Vordergrund, wie Sie medizinische Sachverhalte erklären und auf die Fragen und Sorgen der Patienten reagieren.

 

Wo ist der Test erforderlich?

Der Patientenkommunikationstest ist derzeit in Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz und Sachsen verpflichtend. Andere Bundesländer haben den Test entweder in die Fachsprachenprüfung integriert oder verlangen ihn nicht separat.

 

Inhalte des Tests

  • Arzt-Patienten-Gespräch: Hier simulieren Sie ein Gespräch mit einem Patienten, in dem Sie die Krankengeschichte erheben, Untersuchungen erklären und die Diagnose sowie den Behandlungsplan verständlich erläutern.
  • Einfühlungsvermögen: Es wird bewertet, wie gut Sie auf die Gefühle und Sorgen des Patienten eingehen und ob Sie verständlich auf seine Fragen antworten.
  • Aufklärung und Beratung: Sie müssen Patienten über medizinische Eingriffe oder Behandlungspläne informieren und sicherstellen, dass diese die Erklärungen verstehen.

 

Kosten

Die Prüfungsgebühren variieren je nach Bundesland und Prüfungsinstitution, liegen aber üblicherweise zwischen 150 und 500 Euro.

 

Vorbereitung 

  • Üben Sie regelmäßig Arzt-Patienten-Gespräche, insbesondere die Fähigkeit, Fachvokabular in verständlicher Sprache zu erklären.
  • Arbeiten Sie an Ihrer Empathie, um auf die emotionalen und praktischen Bedürfnisse der Patienten einzugehen.

 

 

 

3. Hospitation

Eine ärztliche Hospitation ist ein wichtiger Bestandteil des Anerkennungsverfahrens. Eine Zusage für einen Hospitationsplatz erhöht, neben dem Anerkennungsschreiben für Ihre Absicht der Berufsanerkennung, ganz erheblich die Chance auf ein Visum. Ärztinnen und Ärzte aus vielen Ländern versuchen, vorab eine Zusage zu bekommen. Die Konkurrenz um Hospitationsplätze ist sehr groß. Die meisten Krankenhäuser setzen aber gute Sprachenntnisse, die Anmeldung zur Fachsprachenprüfung C1 und  den bereits gestellten Antrag auf die Berufserlaubnis voraus. Um Ihnen einen professionellen Auftritt zu verschaffen und Sie für Arbeitgeber besser sichtbar zu machen, bieten wir Ihnen eine persönliche Landingpage im MedicalTalentPool an. Sie können hier alle relevanten Qualifikationen ablegen und Ihre Seite über Ihren LogIn stets aktualisieren. 

Mehr Informationen

 

Zweck der Hospitation

  • Praxisnahe Erfahrung: Eine Hospitation ermöglicht es ausländischen Ärztinnen und Ärzten, praktische Einblicke in den Arbeitsalltag in einem deutschen Krankenhaus oder einer Klinik zu gewinnen. Sie lernen dabei die Arbeitsabläufe, medizinischen Verfahren und den Umgang mit Patienten in Deutschland kennen.
  • Anerkennung von Fähigkeiten: Arbeitgeber können durch die Hospitation Ihre Fähigkeiten und Kenntnisse besser einschätzen, was Ihre Chancen auf eine feste Anstellung erhöht.
  • Sprache und Integration: Sie können Ihre Deutschkenntnisse in der medizinischen Fachsprache verbessern und sich mit den Anforderungen der Patientenkommunikation in Deutschland vertraut machen.

 

Dauer der Hospitation

Die Dauer einer Hospitation variiert je nach Arbeitgeber und Zweck. In der Regel beträgt sie ein bis zwei Wochen. Es können aber auch Hospitationen über mehrere Monate angeboten werden, besonders wenn sie Teil eines strukturierten Anerkennungsverfahrens sind.

 

Vergütung

Da eine Hospitation oft als Fortbildungs- oder Beobachtungsmaßnahme angesehen wird, wird sie in der Regel nicht bezahlt. In manchen Fällen erhalten Sie jedoch eine kleine Vergütung oder es werden zumindest die Kosten für Verpflegung und Unterkunft übernommen. Dies hängt stark vom Arbeitgeber ab und sollte im Voraus geklärt werden.

 

Unterkunft

Die Frage der Unterkunft wird häufig von den Krankenhäusern organisiert. Für kurzfristige Hospitationen bieten manche Einrichtungen Zimmer in Personalwohnheimen oder Vertragshotels an. Bei längeren Aufenthalten wird manchmal ein Zimmer oder Apartment in einem Wohnheim zur Verfügung gestellt. Es ist wichtig, dies im Vorfeld mit der Klinik zu besprechen, damit Sie eine geeignete Unterbringung haben.

 

Weitere Vorteile

Eine Hospitation kann Ihnen auch helfen, wertvolle Kontakte zu knüpfen und sich ein Netzwerk im deutschen Gesundheitswesen aufzubauen. Dies kann nicht nur für eine feste Anstellung nützlich sein, sondern auch für Ihre langfristige berufliche Entwicklung in Deutschland.

 

 

4. Kenntnisprüfung

Die ärztliche Kenntnisprüfung ist ein wichtiger Bestandteil des Anerkennungsverfahrens für Ärztinnen und Ärzte, die ihre medizinische Ausbildung außerhalb der Europäischen Union abgeschlossen haben und in Deutschland als Arzt arbeiten möchten. Diese Prüfung dient dazu, die Gleichwertigkeit der im Ausland erworbenen medizinischen Kenntnisse und Fähigkeiten mit denen eines in Deutschland ausgebildeten Arztes zu überprüfen.

Mehr Informationen

 

Zweck der Kenntnisprüfung

Die Kenntnisprüfung stellt sicher, dass Ihre medizinischen Kenntnisse den Anforderungen des deutschen Gesundheitswesens entsprechen.
Sie überprüft, ob Ihre Ausbildung gleichwertig zu einer deutschen medizinischen Ausbildung ist. Das Bestehen der Kenntnisprüfung ist eine Voraussetzung für die Approbation in Deutschland, also die uneingeschränkte Erlaubnis, als Arzt zu arbeiten.

 

Bedeutung für die Approbation 

Das Bestehen der Kenntnisprüfung ist in vielen Fällen die letzte Hürde für die Erteilung der Approbation. Ohne die Approbation können Sie nicht uneingeschränkt als Arzt in Deutschland arbeiten.

 

Prüfungsvoraussetzungen:

Um zur Kenntnisprüfung zugelassen zu werden, müssen Sie in der Regel die Fachsprachenprüfung C1 Medizin bereits bestanden und einen Antrag auf Approbation oder Berufserlaubnis gestellt haben. Sie müssen alle relevanten Dokumente, wie z.B. Zeugnisse und Ausbildungsnachweise, bei den zuständigen Behörden eingereicht haben.

 

Inhalte der Kenntnisprüfung:

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil.

  • Fachbereiche: Geprüft werden in der Regel Innere Medizin, Chirurgie, und teilweise weitere Fachgebiete wie Anästhesiologie, Pädiatrie oder Notfallmedizin.
  • Praktische Prüfung: Häufig müssen Sie in einer simulierten oder realen Situation medizinische Fälle diagnostizieren und behandeln. Dabei wird sowohl Ihr theoretisches Wissen als auch Ihre praktische Kompetenz bewertet.
  • Arzt-Patienten-Kommunikation: Auch Ihre Kommunikation mit Patienten wird im praktischen Teil der Prüfung überprüft.

 

Dauer und Wiederholungen

Die Kenntnisprüfung kann, je nach Bundesland und individuellen Voraussetzungen, wiederholt werden, falls sie nicht beim ersten Mal bestanden wird. Die Anzahl der Wiederholungen ist jedoch in der Regel begrenzt.

 

Empfehlungen zur Vorbereitung

  • Vorbereitungskurse: Nutzen Sie spezielle Vorbereitungskurse, die Ihnen helfen, sich auf die theoretischen und praktischen Inhalte der Kenntnisprüfung vorzubereiten.
  • Selbststudium: Neben den Kursen sollten Sie sich intensiv mit den medizinischen Fachbereichen beschäftigen, die in der Prüfung abgefragt werden.

 

Es gibt spezielle Vorbereitungskurse zur Kenntnisprüfung, die Sie auf die Prüfung in den relevanten Fachbereichen vorbereiten. Eigenständige Vorbereitung durch das Studium von Fachliteratur sowie die Kenntnis der deutschen Behandlungsstandards ist ebenfalls wichtig. Hier sind einige bekannte Anbieter, die Vorbereitungskurse für die ärztliche Kenntnisprüfung in Deutschland anbieten:

 

Hier finden Sie Vorbereitungskurse für die Kenntnisprüfung:

 

Kosten für die Kenntnissprüfung

Die Kosten für die Kenntnisprüfung variieren je nach Bundesland und liegen üblicherweise zwischen 400 € und 1.000 €. (s. Tabelle)

 

Hier können Sie die Kenntnisprüfung ablegen

(Gebührenangaben ohne Gewähr)

Baden-Württemberg - Regierungspräsidium Stuttgart 800 €
Bayern - Regierung von Oberbayern ca. 520 €
Berlin - Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) 540 €
Brandenburg - Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit 799 €
Bremen - Ärztekammer Bremen 730 €
Hamburg - Landesprüfungsamt für Heilberufe 750 €
Hessen - Landesärztekammer Hessen 1.150 €
Mecklenburg-Vorpommern - Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern 700 €
Niedersachsen - Ärztekammer Niedersachsen 830 €
Nordrhein-Westfalen - Ärztekammer Westfalen-Lippe 1.050 €
Rheinland-Pfalz - Landesamt für Soziales Rheinland-Pfalz 1.100 €
Saarland - Landesamt für Soziales Saarland 500 €
Sachsen - Landesprüfungsamt Sachsen 500 €
Sachsen-Anhalt - Bürgerservice Sachsen-Anhalt 771 €
Schleswig-Holstein - Ärztekammer Schleswig-Holstein 400 €
Thüringen - Landesverwaltungsamt Thüringen ca 300 € - 400 €

 

5.    Berufserlaubnis

Wenn Sie die Fachsprachprüfung C1 Medizin bestanden haben, können Sie eine befristete Berufserlaubnis für ein bestimmtes Bundesland beantragen. Meist ist es das Bundesland, in dem man auch die Hospitation gemacht hat. Eine Berufserlaubnis zu haben, bedeutet, dass Sie eine Vergütung bekommen, die Ihrem beruflichen Status als Arzt in Deutschland entspricht (s. auch Blogbeitrag zu Gehaltsstrukturen für Ärzte). 

Mehr Informationen

 

Dauer und Gültigkeitsbereich 
Die Berufserlaubnis für Ärzte in Deutschland wird in der Regel befristet erteilt und ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Die Dauer hängt vom jeweiligen Bundesland und der individuellen Situation ab, wird aber üblicherweise für einen Zeitraum von zwei Jahren erteilt. Sie ist oft auf ein bestimmtes Krankenhaus oder eine bestimmte Einrichtung beschränkt, in der Sie als Ärztin oder Arzt tätig sein dürfen und verschafft ihnen die Möglichkeit, in Deutschland in einem medizinischen Beruf zu arbeiten, während sie weiter an den notwendigen Voraussetzungen für die uneingeschränkte Approbation arbeiten. 


Unter bestimmten Umständen, wie etwa Verzögerungen bei Prüfungen oder bei der Anerkennung der ausländischen Ausbildung, kann die Berufserlaubnis verlängert werden. Die genauen Bestimmungen variieren je nach Bundesland. Die zuständige Landesärztekammer oder die jeweilige Gesundheitsbehörde gibt hier genaue Informationen.

 

Antragstellung
Der Antrag auf Berufserlaubnis wird bei der zuständigen Landesbehörde gestellt, die für den Standort zuständig ist, an dem Sie arbeiten möchten. Die Berufserlaubnis als Arzt in Deutschland wird bei den zuständigen Behörden des jeweiligen Bundeslandes beantragt. Diese sind in der Regel die Regierungspräsidien oder die Landesgesundheitsämter. 

 

Hier können Sie die Berufserlaubnis beantragen:

 

Wenn Sie keinen Arbeitsplatz angeboten bekommen, können wir Ihnen für die Dauer der Berufserlaubnis und in dem Bundesland, in dem sie gültig ist, neue Angebote für einen Arbeitsplatz unterbreiten. Hier bewerben.

 

Unterlagen 
Für den Antrag auf Berufserlaubnis müssen Sie in der Regel folgende Unterlagen einreichen:

  • Nachweis über den Abschluss des Medizinstudiums
  • Nachweis über Sprachkenntnisse (mindestens B2, oft auch C1 Medizin)
  • Identitätsnachweis (Reisepass)
  • Lebenslauf
  • Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung
  • Polizeiliches Führungszeugnis (im Inland)
  • Arbeitsvertrag oder Zusage eines Arbeitgebers (in manchen Fällen)

 

Wechsel des Bundeslandes während der Laufzeit der Berufserlaubnis
Kontaktieren Sie die Gesundheitsbehörde oder Ärztekammer des neuen Bundeslandes, in das Sie umziehen möchten und beantragen Sie eine neue Berufserlaubnis. In der Regel müssen Sie die gleichen Dokumente wie bei der Beantragung der vorherigen Berufserlaubnis bereitstellen wie z.B. Abschlusszeugnisse oder Sprachnachweise. Vervollständigen Sie den Antrag mit einer Erklärung Ihres neuen Arbeitgebers im neuen Bundesland, dass er Sie beschäftigen möchte und einer Kopie der aktuellen Berufserlaubnis aus dem bisherigen Bundesland.


Während des Wechsels in das neue Bundesland bleibt Ihre bisherige Berufserlaubnis normalerweise bis zum Ende ihrer Laufzeit gültig, allerdings nur in dem Bundesland, in dem sie erteilt wurde. Sie dürfen also nicht ohne eine neue Berufserlaubnis im neuen Bundesland arbeiten.
Die Anforderungen für die Berufserlaubnis können je nach Bundesland leicht variieren. Es kann also sein, dass zusätzliche Anforderungen wie Sprachprüfungen oder Anpassungslehrgänge im neuen Bundesland notwendig sind. Informieren Sie sich frühzeitig über die jeweiligen Bestimmungen.

 

 

6.    Approbation

Die Approbation ist die uneingeschränkte Erlaubnis, in Deutschland als Arzt oder Ärztin tätig zu sein. Wenn Sie die Approbation beantragen möchten, gibt es einige wichtige Schritte, Anforderungen und Fristen, die Sie beachten sollten. Hier ist eine Übersicht über die Anmeldung, die erforderlichen Unterlagen, die Kosten und die Bearbeitungsdauer:

Mehr Informationen

 


Antragstellung
Der Antrag auf Approbation wird bei der zuständigen Landesbehörde gestellt, die für den Standort zuständig ist, an dem Sie arbeiten möchten. Die Approbationsbehörden sind in der Regel bei den Regierungspräsidien, den Gesundheitsämtern oder den Landesärztekammern angesiedelt. Welche Behörde konkret zuständig ist, hängt von Ihrem Bundesland ab.

 

Hier können Sie den Antrag auf Approbation stellen: 

(Gebührenangaben ohne Gewähr)

  • 300 €
  • 200 €
  • 192 € - 271 €
  • 176 € - 726 €
  • keine genaue Angabe
  • 170 € - 340 €
  • 180 €
  • keine genaue Angabe
  • 100 € - 600 €
  • 150€ - 1.000 €
  • 150€ - 1.000 €
  • 150€ - 1.000 €
  • 150€ - 1.000 €
  • keine genaue Angabe
  • 200 €
  • 145 €
  • 150 € - 250 €
  • 130 €
  • keine genaue Angabe
 

Unterlagen 
Für den Antrag auf Approbation müssen Sie in der Regel folgende Unterlagen einreichen:

 

  • Antragsformular: Das offizielle Antragsformular, das von der jeweiligen Landesbehörde bereitgestellt wird.
  • Abschlusszeugnisse: Kopie des Medizinstudienabschlusses (ggf. mit beglaubigter Übersetzung).
  • Nachweis über die Approbationsfähigkeit: Bei Ärzten aus der EU der Nachweis über die Approbation im Herkunftsland. Bei Ärzten aus Drittstaaten eine Bescheinigung, dass die Ausbildung im Herkunftsland zur Ausübung des ärztlichen Berufs berechtigt.
  • Curriculum Vitae (Lebenslauf): Tabellarischer Lebenslauf mit Angaben zum bisherigen beruflichen Werdegang.
  • Sprachzertifikate: Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse auf dem C1-Niveau (allgemeine Sprachprüfung) und bestandene Fachsprachenprüfung C1 Medizin.
  • Geburtsurkunde oder Passkopie: Zur Identifikation.
  • Führungszeugnis: Ein aktuelles, polizeiliches Führungszeugnis, das nicht älter als 3 Monate ist.
  • Ärztliches Attest: Eine ärztliche Bescheinigung, dass Sie gesundheitlich in der Lage sind, den Beruf des Arztes auszuüben.
  • Nachweis über Berufserfahrung: Ggf. Nachweise über bisherige Berufserfahrungen im medizinischen Bereich.
  • Beglaubigte Übersetzungen: Alle nicht in Deutsch ausgestellten Dokumente müssen in beglaubigter Übersetzung vorgelegt werden.

 

Die genauen Anforderungen können sich von Bundesland zu Bundesland leicht unterscheiden. Daher sollten Sie sich bei der zuständigen Behörde erkundigen, ob zusätzliche Unterlagen benötigt werden.

 

Kosten
Die Kosten für die Approbation variieren je nach Bundesland, liegen aber in der Regel zwischen 100 und 1.000 Euro (s. Tabelle). Diese Kosten decken die Bearbeitung des Antrags und die Ausstellung der Approbationsurkunde ab. Zusätzlich können Kosten für Übersetzungen, Beglaubigungen und ggf. weitere Prüfungen anfallen.
 

Dauer bis zur Erteilung der Approbation
Die Bearbeitungszeit für die Erteilung der Approbation hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen und die Kapazitäten der zuständigen Behörde. In der Regel dauert der Prozess zwischen 2 und 6 Monaten. Die Bearbeitungszeit kann auch länger sein, besonders wenn zusätzliche Nachweise oder Prüfungen erforderlich sind. In manchen Fällen erhalten Sie eine vorübergehende Berufserlaubnis, bis die Approbation erteilt wird. Dies ermöglicht es Ihnen, bereits in einem medizinischen Umfeld tätig zu werden. Es ist ratsam, den Prozess frühzeitig zu starten, da die Anerkennung von ausländischen Qualifikationen zeitaufwändig sein kann.
 

 


Sie haben weitere Fragen? Bitte nehmen Sie über das Bewerbungsformular Kontakt mit uns auf. Unser Recruiting-Team meldet sich bei Ihnen und bespricht mit Ihnen in einem ersten Telefonat das weitere Vorgehen.


Jetzt bewerben

 

In einigen Fällen kann es ein, dass unser Service "MedicalTalentPool - Ihre persönliche Landingpage"  für Sie in Frage kommt. Mehr Infos dazu finden Sie hier:

 

MedicalTalentPool

Jetzt Mitglied im MedicalTalentNetwork werden.

Unser Recruiting-Team checkt Ihre Bewerbungsunterlagen und setzt sich mit Ihnen in Verbindung.
Bewerben Sie sich jetzt direkt bei MedicalTalentNework Recruiting (vormals MOG Ärztevermittlung) und werden Sie Teil eines großen Netzwerks.

 

MedicalTalentNetwork Recruiting (vormals MOG Ärztevermittlung) 
5,0
21 Rezensionen

Alle Google-Bewertungen ansehen