Ihr Weg zur Approbation
Ihre berufliche Anerkennung als Ärztin oder Arzt
Qualifizierte ausländische Ärztinnen und Ärzte mit sehr guten deutschen Sprachkenntnissen auf dem Niveau C1 sind gefragt, denn in Deutschland herrscht Fachkräftemangel, besonders in ländlichen Regionen. Unabhängig davon, ob sie erst frisch ihr Medizinstudium abgeschlossen haben oder bereits seit längerem als Ärztin oder Arzt tätig sind, ist es für viele ausländische Ärzte erstrebenswert, in Deutschland zu arbeiten.
Vor allem in den Fachgebieten Innere Medizin, Chirurgie, Anästhesie, Gynäkologie und Geburtshilfe, Kinder- und Jugendmedizin und Neurologie werden Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung gesucht. Erfahrene ausländische Fachärzte sind in den Bereichen Geriatrie, Psychiatrie und Psychosomatik, HNO, Urologie sowie Radiologie sehr gefragt.
Voraussetzungen für die Erlangung der Approbation
1. Medizinstudium in einem EU / EWR-Staat oder der Schweiz
Ein in der EU absolviertes Medizinstudium wird in Deutschland auf Antrag automatisch anerkannt, sofern die Qualifikation in den Europäischen Berufsanerkennungsrichtlinien (2005/36/EG, Anhang V Nr. 5.1.1) aufgeführt ist, die Mindestkriterien der Richtlinie eingehalten wurden und die Ausbildung nach dem angegebenen Stichtag begonnen wurde. Da die EU mit Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz entsprechende Verträge abgeschlossen hat, ist eine in diesen Ländern absolvierte ärztliche Ausbildung den Abschlüssen aus den EU-Ländern gleichgestellt. Sofern alle weiteren Erfordernisse (wie Deutschkenntnisse, gesundheitliche Eignung und Straffreiheit) vorliegen, erhält die Antragstellerin oder der Antragsteller die Approbation.
2. Medizinstudium außerhalb eines EU / EWR-Staates oder der Schweiz
Ein Medizinstudium, das außerhalb des EWR und der Schweiz abgeschlossen wurde, wird in Deutschland zunächst einer Gleichwertigkeitsprüfung durch die zuständige Approbationsbehörde unterzogen. Stellt die zuständige Behörde fest, dass eine Gleichwertigkeit des ausländischen Diploms gegeben ist oder wenn Unterschiede in der Ausbildung durch einschlägige Berufserfahrung oder andere anerkannte Kenntnisse und Fähigkeiten ausgeglichen werden können und alle weiteren Voraussetzungen (wie Deutschkenntnisse, keine Straftaten und gesundheitliche Eignung) vorliegen, erteilt sie die Approbation.
Vertritt die zuständige Behörde die Auffassung, dass signifikante Unterschiede zwischen der ärztlichen Ausbildung des Ausbildungslandes und der ärztlichen Ausbildung in Deutschland vorliegen, kann sie auf dem Ablegen einer Kenntnisprüfung bestehen, sofern die Unterschiede in der Ausbildung nicht durch einschlägige Berufserfahrung oder andere anerkannte Kenntnisse und Fähigkeiten ausgeglichen werden können. Die Berufserfahrung, Kenntnisse und Fähigkeiten können weltweit erworben worden sein.
In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass die Approbationsbehörde die ärztliche Ausbildung beziehungsweise das Medizinstudium als nicht gleichwertig einstuft und aufgrund gravierender Abweichungen auch keine Kenntnisprüfung zum Nachweis eines gleichwertigen Kenntnisstandes angeboten wird. In diesen Fällen (ca. 1 % der Anträge) ist eine ärztliche Tätigkeit in Deutschland nicht möglich.
Bei der Gleichwertigkeitsprüfung und der Bewertung der Berufserfahrung und anderer anerkannter Kenntnisse und Fähigkeiten handelt es sich um eine Einzelfallprüfung durch die zuständige Behörde. Die gesetzlich vorgesehene Frist für die Gleichwertigkeitsprüfung beträgt maximal vier Monate nach Eingang aller erforderlichen Dokumente bei der zuständigen Approbationsbehörde. Leider wird diese Frist häufig überschritten.
Welche Sprachkompetenzen sollten Sie mitbringen?
Deutsches Sprachzertifikat B2
Eine zweite Grundvoraussetzung neben einem abgeschlossenen Medizinstudium, ist der Nachweis angemessener Deutschkenntnisse. Die meisten Bundesländer fordern für die Beantragung der Approbation oder Berufserlaubnis mindestens ein B2-Sprachzertifikat, das dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) entspricht, aber nicht ausreicht, um später die Fachsprachenprüfung C1 Medizin zu bestehen.
Fachsprachenprüfung C1 Medizin oder Nachweis erforderlicher Deutschkenntnisse
Um die Berufserlaubnis oder Approbation tatsächlich zu erhalten, müssen Sie nachweisen, dass Sie über die für die Berufsausübung erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache im medizinischen Bereich verfügen. Dies sollte für Ärzte, die Deutsch als Muttersprache haben oder bereits Berufserfahrung im deutschsprachigen Ausland (Österreich oder die Schweiz) gesammelt und dort einen entsprechenden Nachweis erbracht haben, kein Problem sein. Ärzte aus dem nicht deutschsprachigen Ausland müssen die Fachsprachprüfung C1 für Medizin ablegen. Die Anmeldung für die Fachsprachprüfung Medizin C1 bei Ärztekammern, Approbationsbehörden bestimmten Sprachschulen und Universitäten ist in den meisten Fälllen erst möglich, nachdem die Approbation oder Berufserlaubnis beantragt wurde. Die Gebühren für die Fachsprachenprüfungen C1 variieren zwischen den einzelnen Anbietern. Sie liegen derzeit zwischen 300 € und 490 €.
Anmeldung zur Fachsprachenprüfung C1 Medizin
In einigen Bundesländern ist es notwendig, dass Sie zunächst die Berufserlaubnis beantragen, bevor Sie sich zur Fachsprachenprüfung anmelden. Das bedeutet, dass Sie zumindest den Antrag auf Berufserlaubnis eingereicht haben müssen, um zur Prüfung zugelassen zu werden. Die Berufserlaubnis ermöglicht es Ihnen, als Arzt vorübergehend in Deutschland zu arbeiten, oft mit der Auflage, die Fachsprachenprüfung zu bestehen.
In anderen Bundesländern kann es ausreichen, wenn Sie sich direkt für die Approbation bewerben, und die Fachsprachenprüfung als Teil des Approbationsverfahrens betrachtet wird. In diesem Fall ist der Nachweis über das Bestehen der Fachsprachenprüfung eine Voraussetzung für die Erteilung der Approbation.
Häufige Fragen zur Approbation (FAQ)
Wie erhalte ich die Approbation als Ärztin oder Arzt?
Haben Sie in der EU Medizin studiert, brauchen Sie nur Ihre Deutsch- und Fachsprachkenntnisse nachzuweisen. Ihre Dokumente werden aufgrund der Gleichwertigkeit von EU-Abschlüssen anerkannt.
Kommen Sie aus einem Nicht-EU-Land, ist das Verfahren komplexer:
Für das Anerkennungsverfahren als Arzt m/w/d in Deutschland müssen Sie folgendes nachweisen:
- Abgeschlossene ärztliche Ausbildung
- Anerkanntes Sprachzertifikat B2
- Fachsprachprüfung Niveau C1 - Medizin
- Gesundheitliche Eignung
- Straffreiheit
Was ist der Unterschied zwischen Berufserlaubnis und Approbation?
Deutsche Approbation
Die Deutsche Approbation (lat. approbatio - Anerkennung, Genehmigung) ist in Deutschland die staatliche uneingeschränkte Zulassung, den entsprechenden Beruf selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben. Damit verbunden ist die Befugnis, die jeweilige Berufsbezeichnung zu führen. Die Erteilung der Deutschen Approbation wird durch Approbationsordnungen geregelt, die vom Bundesministerium für Gesundheit auf Basis der entsprechenden Gesetze der Bundesärzteordnung (BÄO) erlassen werden.
Berufserlaubnis
Die Berufserlaubnis ist auf maximal zwei Jahre befristet. Innerhalb dieser zwei Jahre müssen die Ärzte die Kenntnisprüfung ablegen. Ziel ist es, die Deutsche Approbation zu erhalten. Die Berufserlaubnis ist auf eine nicht selbstständige und nicht leitende Tätigkeit beschränkt und gilt nur in dem Bundesland, das die Erlaubnis erteilt hat. Ärzte mit der Berufserlaubnis arbeiten unter Aufsicht eines approbierten Arztes (§ 10 der BÄO).
Wenn Sie während Ihrer Berufserlaubnis in einem anderen Bundesland arbeiten möchten, müssen Sie dort eine neue Berufserlaubnis beantragen. Dabei können die Anforderungen und Bedingungen abweichen. Auch wenn eine in einem Bundesland erteilte Berufserlaubnis nicht automatisch in einem anderen Bundesland anerkannt wird, ist es jedoch möglich, dass bestimmte Unterlagen und Nachweise (wie z.B. die Fachsprachenprüfung) beim Wechsel anerkannt werden. Der Antrag auf Berufserlaubnis muss trotzdem neu gestellt werden.
Was ist die Kenntnisprüfung?
Die Kenntnisprüfung bezieht sich auf den Inhalt des deutschen Medizinstudiums. Der ausländische Arzt muss nachweisen, dass er über das gleiche Wissen verfügt, das von einheimischen Absolventen medizinischer Hochschulen verlangt wird.
Seit dem Inkrafttreten einer Rechtsverordnung zum 1. Januar 2014 liegt der Schwerpunkt der Prüfung auf den Fächern
- Innere Medizin
- Chirurgie
Die Fragestellungen sollen ergänzend folgende Aspekte berücksichtigen:
- Notfallmedizin
- Klinische Pharmakologie / Pharmakotherapie
- Bildgebende Verfahren
- Strahlenschutz
- Rechtsfragen der ärztlichen Berufsausübung
Zusätzlich kann die zuständige Behörde im Vorfeld der Prüfung ein Fach oder einen Querschnittsbereich als prüfungsrelevant festlegen, in dem sie wesentliche Unterschiede zwischen der ärztlichen Ausbildung in Deutschland und der Ausbildung des Antragstellers festgestellt hat.
Die Kenntnisprüfung ist eine mündlich-praktische Prüfung mit Patientenvorstellung und dauert zwischen 60 und 90 Minuten. Sie kann maximal zwei Mal wiederholt werden. Ein Termin für die Kenntnisprüfung muss dem Antragsteller innerhalb von sechs Monaten nach der Entscheidung angeboten werden. Leider wird diese Frist häufig überschritten.
Was kostet die Kenntnisprüfung?
Die Gebühren für die Kenntnisprüfung variieren zwischen den einzelnen Bundesländern. Sie liegen zwischen 350 € in Schleswig-Holstein und 1.100 € in Hessen oder Rheinland-Pfalz. Da sich die Gebühren jederzeit ändern können, wird dringend empfohlen, sich bei der zuständigen Behörde nach den aktuellen Prüfungsgebühren zu erkundigen.
Was bedeutet die Deutsche Approbation für Sie?
Wie geht es nach der Approbation weiter?
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Da die Anforderungen für die berufliche Anerkennung der medizinischen Ausbildung von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt sind, steht Ihnen unser Recruiting-Team während des gesamten Prozesses gerne zur Seite!
Selbstverständlich werden Ihre Daten DGSVO-konform verarbeitet und Sie können jederzeit deren Löschung verlangen, ohne einen Grund dafür angeben zu müssen. Schicken Sie in diesem Fall einfach eine E-Mail an datenschutz@medicaltopjobs.de
Voraussetzungen für die Approbation als Ärztin oder Arzt
Sie möchten als Ärztin oder Arzt in Deutschland arbeiten? Dann brauchen Sie eine Berufsanerkennung. Das Anerkennungsverfahren unterscheidet zwischen EU- und Nicht-EU-Ländern:
Haben Sie in der EU Medizin studiert, brauchen Sie nur Ihre Deutsch- und Fachsprachkenntnisse nachzuweisen. Ihre Dokumente werden aufgrund der Gleichwertigkeit von EU-Abschlüssen anerkannt. Kommen Sie aus einem Nicht-EU-Land, ist das Verfahren weitaus komplexer:
Für das Anerkennungsverfahren als Ärztin oder Arzt in Deutschland müssen Sie folgendes nachweisen
- Abgeschlossene ärztliche Ausbildung
- Anerkanntes Sprachzertifikat B2
- Fachsprachprüfung Niveau C1 - Medizin
- Gesundheitliche Eignung
- Straffreiheit
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